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ARAG Recht schnell…

(lifePR) (Düsseldorf, )
Feuerlöscher-Missbrauch nicht immer Vorsatz
Spritzt ein 15-jähriger absichtlich mit einem Feuerlöscher herum und verursacht er dadurch einen Schaden, ist trotzdem nicht immer von einem Vorsatz auszugehen. Im Falle eines Vorsatzes wäre die Haftpflichtversicherung nicht zur Leistung verpflichtet. Laut ARAG Experten ist von der Versicherung zu beweisen, dass dem Schädiger der Schaden bewusst war und er ihn gewollt hat (Schleswig – Holsteinisches OLG, Az.: 16 U 9/07).

Kombi Tickets dürfen nur teilweise genutzt werden
Kombi - Flugtickets dürfen von einem Fluggast in anderer Reihenfolge genutzt werden. Der Fluggast darf sie auch verfallen lassen. Laut ARAG ist eine Klausel wonach ein Flugschein seine Gültigkeit verliert, wenn nicht alle Coupons in der angegebenen Reihenfolge genutzt werden, unwirksam (LAG Frankfurt a.M., Az.: 2-02 O 243/07).

Sofortige Minderung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels
Wird dem Käufer ein behebbarer Mangel einer Kaufsache(hier: Tier) arglistig durch den Verkäufer verschwiegen, ist der Käufer zur sofortigen Minderung des Kaufpreises berechtigt. Laut ARAG ist in diesem Fall eine Fristsetzung zur Behebung des Mangels nicht erforderlich (BGH, Az.: VIII ZR 210/06).

Keine Überwachungspflicht des Internetanschlusses
Einen Inhaber eines Internetanschlusses, der diesen dritten Personen zur Nutzung überlässt trifft keine generelle Überwachungspflicht seines Anschlusses. Laut ARAG Experten besteht die Pflicht die Nutzer zu instruieren und zu überwachen nur dann, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Nutzer den Anschluss zu Rechtsverletzungen missbrauchen könnten (OLG Frankfurt a.M., Az.: 11 W 58/07).
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