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ARAG Recht schnell…

(lifePR) (Düsseldorf, )
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Schadensersatz bei falscher Fütterung

Füttert ein Stallbesucher ein Pferd mit frischem Heu und wird dadurch eine zum Tode führende Kolik bei dem Pferd ausgelöst, muss der Verfütterer dem Eigentümer des Pferdes Schadensersatz leisten. Laut ARAG Experten stellt die falsche Fütterung einen rechtswidrigen Eingriff in das Eigentum dar (OLG Karlsruhe 12 U 73/07).

Streupflicht nicht auf der ganzen Breite erforderlich

Bezüglich einer Abstumpfung wegen Eisglätte sind die Verkehrsbedeutung des Weges und der Umfang dessen üblicher Benutzung zu berücksichtigen. Laut ARAG Experten bedeutet dies, dass auf Bürgersteigen, in Fußgängerzonen und auf belebten Fußgängerüberwegen in der Regel lediglich auf einer Briete von 1,20 – 1,30 Metern gestreut werden muss (Brandenburgisches OLG 4 U 95/07).

Hundehalter haftet bei stürzendem Radfahrer

Kommt ein Fahrradfahrer zu Sturz weil sich ihm ein ausgewachsener Schäferhund unkontrolliert annähert, so ist eine Haftung des Hundehalters für etwaige Schäden gegeben. Laut ARAG realisiert sich in derartigen Fällen die "spezifische Tiergefahr" und führt somit zu einer Haftung des Tierhalters (Brandenburgisches OLG 12 U 94/07).

Keine Fahrtkosten zur Ganztagsschule

Der zuständige Kreis ist nicht zur Übernahme von Fahrtkosten zu einem weiter entfernten Gymnasium verpflichtet, wenn das nächstgelegene Gymnasium nicht weiter als 4 km vom Wohnsitz entfernt ist. Dies gilt laut ARAG auch dann, wenn das weiter entfernte Gymnasium eine Ganztagsschule ist, da die Ganztagsschule keine eigene Schulart darstellt (VG Koblenz 7 K 702/07.KO).
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