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ARAG Recht schnell…

(lifePR) (Düsseldorf, )
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- Rechtsanwalt darf Dienste versteigern
Die Versteigerung von anwaltlichen Dienstleistungen in einem Internetauktionshaus ist nicht berufswidrig und kann daher nicht gerügt werden. Laut ARAG Experten stellt dies keine unerlaubte Werbung im Einzelfall oder unsachliche Werbung dar (BVerfG 1 BvR 1886/06).

Schaden durch Wahlplakat
Löst sich 2 Tage nach einem heftigen Sturm bei einer Böe ein Wahlplakat und wird dadurch ein Fahrzeug beschädigt, so muss der Aufsteller den daraus resultierenden Schaden ersetzen. Laut ARAG Experten wird die Verkehrssicherungspflicht verletzt, da besonders nach einem außergewöhnlichen Naturereignis die Pflicht des Plakataufstellers besteht, eine gesonderte Kontrolle durchzuführen (LG Bonn 5 S 180/07).

Abzug von Kosten der Warmwasserbereitung
Werden von dem Grundsicherungsträger auch Leistungen für Unterkunft und Heizung erbracht, so sind die Leistungen für Warmwasserbereitung und Strom bereits in der Regelleistung enthalten. Laut ARAG ist somit ein Abzug der Haushaltsenergie von den Unterkunftskosten zulässig (BSG B 14/7b AS 64/06 R).

Keine Abmagerungsmittel auf Kosten der Krankenkasse
Ein Fertigarzneimittel mit dem Wirkstoff Rimonabant fällt als Mittel zur Gewichtsreduktion unter die sog. "Lifestyle Medikamente" und darf daher nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse ärztlich verordnet werden. Laut ARAG ändert daran auch der drohenden Umsatzverlust des Herstellers in Millionenhöhe nichts (LSG Berlin-Brandenburg L 7 B 112/07 KA).
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
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