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ARAG Recht schnell…

(lifePR) (Düsseldorf, )
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- Kein Arbeitslosengeld für Berufskolleg-Schüler
Ebenso wie Schüler anderer Schulen, haben auch Schüler eines Berufskollegs keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Laut ARAG Experten können Schüler aufgrund der zeitlichen Belastung mit ihrem Unterricht nur versicherungsfreie Tätigkeiten ausüben, so dass eine Meldung als arbeitssuchend ausscheidet (SG Münster 3 S AL 62/07).

Private Rentenversicherung wirkt sich auf Sozialleistungen aus
Besteht eine private Rentenversicherung, so kann diese grundsätzlich den Anspruch auf staatliche Sozialleistungen kosten, da diese eingesetzt werden muss, bevor der Anspruch auf staatliche Hilfe besteht. Laut ARAG zählt eine private Rentenversicherung, anders als die staatlich geförderten Versicherungen, zum verwertbaren Vermögen (SG Mainz S 7 AS 249/06).

Berufsgenossenschaft darf kürzen
Erleidet ein Versicherter einen Arbeitsunfall, so kann er grundsätzlich von der Berufsgenossenschaft volle Leistungen verlangen. Laut ARAG Experten dürfen einem Versicherten die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung aber ganz oder teilweise versagt werden, wenn der Arbeitsunfall bei einer Straftat eintritt ( BSG B 2 U 1/07 R).

Kostenersatz für Tierseuchen
Muss ein Tierzüchter aufgrund des Verdachtes einer Virusinfektion seine Tiere töten, erhält er neben der Entschädigung aus der Tierseuchenkasse auch die Entsorgungskosten. Laut ARAG können die Besitzer seuchenkranker Tiere die Kosten für die Entsorgung der Kadaver vom Staat zurückverlangen (BVerwG 3 C 10.07).

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