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ARAG Recht schnell...

(lifePR) (Düsseldorf, )
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Kündigung wegen Erwerbstätigkeit während Arbeitsunfähigkeit

Geht ein Arbeitnehmer während er krankgeschrieben ist einer anderweitigen Arbeit nach, kann eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt sein. Laut ARAG Experten kann die anderweitige Tätigkeit ein Hinweis darauf sein, dass der Arbeitnehmer die Krankheit nur vorgespiegelt hat. Zudem könnte in derartigen Fällen eine pflichtwidrige Verzögerung der Heilung vorliegen (BAG 2 AZR 965/06).

Keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Dönerwurf

Wird eine Restaurantmitarbeiterin mit einem Döner beworfen und "blöde Kuh" genannt, kann sie von dem Kunden - dem der Döner nicht geschmeckt hat - kein Schmerzensgeld verlangen. Laut ARAG liegt in dem Wurf des Döners keine schwerwiegende Verletzung der menschlichen Würde und Ehre vor (AG München 154 C 26660/07).

Rechtzeitige Zahlung setzt Gutschrift auf dem Konto voraus

Wird im Geschäftsverkehr eine Zahlung per Überweisung nicht rechtzeitig geleistet, so kann der Gläubiger entsprechende Zinsen geltend machen. Laut ARAG Experten gilt im Geschäftsverkehr eine Zahlung im Wege der Banküberweisung nur dann als rechtzeitig, wenn der geschuldete Betrag termingerecht auf dem Konto des Gläubigers gutgeschrieben wurde (EuGH C-306/06).

Verwarnpflicht bei Erreichen des Punktegrenzwertes in Flensburg

Erreicht der Punktestand eines Verkehrsteilnehmers in Flensburg erneut einen Grenzwert, so ist dieser grundsätzlich nochmals zu verwarnen. Laut ARAG gilt dies jedoch nicht, wenn der Grenzwert nicht "von unten", sondern "von oben" - beispielsweise durch Tilgung von Bußgeldentscheidungen - erreicht wird (OVG Niedersachsen 12 ME 414/07).
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