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ARAG Recht schnell…

(lifePR) (Düsseldorf, )
Abrechnungsfrist dauert ein Jahr auch bei Anerkennung

Vermieter sind dazu verpflichtet, spätestens ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums dem Mieter eine korrekte und verständliche Nebenkostenabrechnung vorzulegen. Spätere Korrekturen lassen die Frist laut ARAG Experten auch dann nicht neu beginnen, wenn der Mieter ursprünglich mit der Nachzahlung einverstanden war (BGH VIII ZR 84/07).

Kein Schadensersatz bei Sturz über Gartenschlauch

Stürzt eine Inline-Skaterin wegen eines über die Straße verlegten Gartenschlauches und verletzt sich hierbei, hat sie dennoch keinen Schadensersatzanspruch gegenüber den Eigentümern des anliegenden Grundstücks. Laut ARAG Experten ist ein Gartenschlauch im Durchmesser von einigen Zentimetern ein geringfügiges und für jedermann klar erkennbares Hindernis (OLG Koblenz 5 W 15/08).


Verzicht auf Ehenamen zulässig

In einem Ehevertrag kann der Verzicht auf den Ehenamen für den Fall einer Scheidung verbindlich zugesichert werden. Damit müssen Geschiedene den Nachnamen des Ex-Partners aufgeben, wenn sie eine entsprechende Vereinbarung unterschrieben haben. Laut ARAG ist eine derartige Vereinbarung nicht sittenwidrig (BGH XII ZR 185/05).


Zivildienst statt Golferkarriere

Beabsichtigt ein Zivildienstpflichtiger, welcher aufgrund einer Berufsausbildung zunächst vom Zivildienst zurückgestellt wurde, im Anschluss an die Ausbildung eine Profikarriere als Golfer zu starten, muss er sich rechtzeitig vergewissern, ob er im Anschluss an die Berufsausbildung Zivildienst leisten muss. Tut er dies nicht, kann er laut ARAG nicht verlangen, dass er wegen unzumutbarer Härte, welche bei Gefährdung einer einmaligen beruflichen Chance vorliegen könnte, vom Zivildienst zurückgestellt wird (VG Karlsruhe 9 K 482/08).
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
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