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ARAG Recht schnell…

(lifePR) (Düsseldorf, )
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Keine Annahme bei falschem Vornamen

Wird bei der Adressierung eines Einschreibens der falsche Vorname angegeben, so berechtigt dies alleine schon dazu, die Annahme des Einschreibens zu verweigern und keine Abholung zu versuchen. Laut ARAG Experten liegt in einem derartigen Fall eine Zugangsvereitelung nicht vor (OLG Köln 6 W 182/07).

Nicht immer Schmerzensgeld bei Sturz auf Parkplatz

Kommt es auf einem Parkplatz aufgrund von Unebenheiten von 1-2 cm zu einem Sturz mit Verletzungsfolgen, so begründet dies nicht zwangsläufig einen Schmerzensgeldanspruch. Bei derartigen Unebenheiten liegt laut ARAG keine Schmerzensgeld begründende Verkehrssicherungspflicht vor (LG Koblenz 12 S 39/08).

Leckage ist Sachmangel

Auch bei einem 10 Jahre alten Gebrauchtwagen stellt eine Leckage an der Kraftstoffleitung, die einen Brandschaden verursacht, einen gewährleistungspflichtigen Mangel dar. Laut ARAG ist trotz des hohen Alters des Fahrzeuges nicht von einem Verschleiß auszugehen (OLG Celle 7 U 224/07).

Verzögerte Anfahrt bei Automatik ist kein Mangel

Fährt ein Diesel Fahrzeug mit Automatikgetriebe und Turbolader mit einer Verzögerung von etwa einer halben Sekunde an, stellt dieser Umstand keinen Mangel dar. Laut ARAG Experten ist dieses "Turboloch" eine bekannte Schwäche bei Automatikgetrieben und entspricht dem heutigen Stand der Technik (LG München I 29 O 6962/07).

Kosten für Rettungshubschrauber bei Verstorbenen

Wird ein Rettungshubschrauber gerufen, obwohl der Versicherte zu diesem Zeitpunkt bereits verstorben war, hat die Krankenkasse dennoch die Kosten für den Einsatz zu übernehmen, wenn der Tod nicht für jeden Laien offenkundig war. Laut ARAG liegt in einem derartigen Fall kein bewusster Fehlalarm und somit auch kein Fehleinsatz vor (LSG Hessen L 1 KR 267/07).
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