Weltweite Reisewarnung bis Mitte Juni
Die weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, die bislang bis 3. Mai gilt, wird verlängert. „Die Urlaubssaison 2020 wird ganz anders, als wir es zuletzt gewohnt waren, das lässt sich schon jetzt sagen“, warnte Bundesaußenminister Heiko Maas bereits vor einigen Tagen in einem Interview mit der Bild am Sonntag. Bis zum 14. Juni wird die Reisebeschränkung zunächst ausgeweitet. Damit sind ausgedehnte Pfingstreisen ad acta gelegt. Immerhin können betroffene Urlauber ihre für diesen Zeitraum geplanten Reisen nach Auskunft der ARAG Experten nun kostenfrei stornieren und sich dabei auf die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes berufen.
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Mehr Kurzarbeitergeld
Arbeitnehmer, deren Arbeitszeit um mindestens 50 Prozent reduziert wurde, erhalten ab dem vierten Bezugsmonat 70 Prozent und bei Kindern im Haushalt 77 Prozent des Nettolohns. Ab dem siebten Monat gibt es dann 80 und 87 Prozent des Nettolohns. Vorgesehen ist diese Regelung bis Ende 2020. Ab 1. Mai soll es Arbeitnehmern in Kurzarbeit zudem möglich sein, mehr Geld nebenbei hinzuzuverdienen, ohne Abzüge befürchten zu müssen.
ALG I wird verlängert
Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I) haben Arbeitnehmer, die innerhalb der letzten 30 Monate mindestens 12 Monate gearbeitet und in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Das bislang für 12 Monate gezahlte ALG I wird nun um drei Monate verlängert, wenn der ALG-Anspruch normalerweise zwischen 1. Mai und 31. Dezember enden würde.
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Autoversicherer geben Rabatte
Weniger Verkehr, weniger Unfälle. Die Autoversicherer haben in Corona-Zeiten deutlich weniger Schäden zu regulieren als sonst, weil Autofahrer weniger Kilometer fahren. Dafür sorgen Ausgangsbeschränkungen, Home-Office und andere Corona-Maßnahmen. Viele Autoversicherungen bieten ihren Kunden daher an, die Beiträge zu senken oder am Ende des Jahres Geld zurückzubekommen. Die ARAG Experten raten Verbrauchern, bei ihrer Autoversicherung nachzufragen, welche Einsparungen Corona-bedingt möglich sind.
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Rentenberatung in Corona-Zeiten
Aufgrund der Corona-Pandemie haben die meisten Ämter geschlossen. Auch die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung bleiben Corona-bedingt zu. Daher finden vereinbarte Beratungstermine telefonisch statt. In der Regel werden Versicherte einige Tage vor dem Termin schriftlich oder telefonisch an den Termin erinnert. Wer keine Erinnerung bekommt, kann die Deutsche Rentenversicherung unter der kostenfreien Hotline 0800 1000 4800 erreichen. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Versicherte durch ein deutlich höheres Anrufaufkommen etwas Geduld haben müssen. Wer einen Beratungstermin vereinbaren möchte, kann dies aber auch über die Homepage der Deutschen Rentenversicherung machen. Auf dem Online-Portal kann man zudem Anträge stellen, Unterlagen anfordern oder das Rentenkonto einsehen.
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Wenn die Hochzeit wegen Corona ins Wasser fällt…
Mit dem Mai beginnt auch die Saison für Hochzeiten. Doch solange die aktuellen Corona-Maßnahmen gelten, müssen viele Feiern abgesagt werden oder können nicht im geplanten Rahmen stattfinden. Nicht nur besonders ärgerlich, sondern unter Umständen auch teuer für die Brautpaare, denn durch Brautkleid, Location, Eheringe und Co. fallen hohe Kosten an, die oft mit Anzahlungen verbunden sind. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die Anzahlungen unter Umständen zurückgezahlt werden müssen. Findet die Hochzeit statt und das bestellte Brautkleid ist nicht da, weil z. B. das Geschäft wegen Corona nicht öffnen durfte, muss die Anzahlung erstattet und das Kleid auch später nicht genommen werden. Für den Hochzeitsanzug gilt das nach Auskunft der ARAG Experten übrigens nicht. Wird er zur Trauung nicht fertig, weil beispielsweise der Schneider aufgrund des Coronavirus geschlossen hatte, muss der Anzug auch später abgenommen werden, weil es sich dabei nicht um eine so genannte Terminware handelt. Dafür müssen eventuelle Anzahlungen für die Räumlichkeiten, in denen die Feier stattfinden sollte, zurückgezahlt werden, solange das Versammlungsverbot aufgrund von Covid-19 besteht. Bei Eheringen allerdings sind die Brautleute auf die Kulanz des Juweliers angewiesen: Wird die Hochzeit verschoben und steht nun ein falsches Datum im Ring, ändert dies nichts am Kaufvertrag. Eine Nachgravur müsste theoretisch bezahlt werden. Alle übrigen Anzahlungen oder Buchungen wie z. B. für Fotografen, DJ oder Catering können kostenfrei storniert werden, wenn die Hochzeit aufgrund eines Corona-bedingten Versammlungsverbots nicht stattfinden kann. Wer dagegen seine Hochzeit nur aufgrund eines „unguten“ Gefühls absagt, obwohl die Feier zulässig wäre, bleibt unter Umständen auf den Kosten sitzen.
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Balkongemüse – nicht überall erlaubt
Pflanzen, Säen und in der Erde Buddeln sind eine hervorragende Ablenkung vom Coronavirus. So hat die Corona-Krise wahrscheinlich manchen Hobbygärtner hervorgebracht. Doch nicht jeder hat einen eigenen Garten. Wer immerhin einen Balkon hat, kann diesen auch dazu nutzen, eigenes Gemüse anzubauen. Dafür gibt es spezielle Saatgutzüchtungen für fast alle Gemüsesorten. Die Pflanzen sind kleiner und sehr ertragreich, also ideal für den Balkon. Allerdings weisen die ARAG Experten darauf hin, dass es Einschränkungen seitens des Vermieters geben kann; auch wenn es im Mietvertrag keine Regelung dazu gibt. So kann beispielsweise die Statik des Balkons nicht für schwere mit Erde befüllte Pflanzkübel ausgelegt sein. Auch die Nachbarn dürfen durch die Hobbygärtnerei nicht nachhaltig gestört werden, etwa durch herabfallende Blätter, Gießwasser oder durch allzu weit über den Balkon ragende Pflanzen.
Kompost-Revival durch Corona
Viele Wochen waren sie ganz dicht, jetzt muss man lange Wartezeiten in Kauf nehmen: Recyclinghöfe und Kompostieranlagen sind bei Gartenbesitzern auch in Corona-Zeiten heiß begehrt, denn der Grünschnitt muss weg. Wer aber nur kleinere Grünschnittabfälle zu entsorgen hat, sollte sich einen eigenen Kompostbehälter zulegen. Er benötigt wenig Platz, macht weniger Arbeit als ein Komposthaufen, den man umschichten muss und kompostiert schnell. Bioabfälle werden einfach oben reingeworfen und der Kompost unten entnommen. Wichtig hierbei ist lediglich, dass Würmer Zugang haben und er richtig belüftet wird, sich also Hitze nicht staut. Balkonbesitzern raten die ARAG Experten zu Wurmkisten. Hier verwandeln kleine Würmer Biomüll in wertvollen, organischen Dünger. Die Kisten können sogar im Innenbereich verwendet werden. Weil Wurmkisten luftdicht verschlossen sind, gelangt kein Sauerstoff an die Bioabfälle, so dass die Kompostierung geruchslos ist.
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