Schaden geltend machen, ohne Kostenrisiko
Gut gelaunt will Klaus F. nach der Arbeit nach Hause fahren. Er freut sich auf ein Abendessen mit seiner Familie. Als er auf der 4-spurigen Straße stadtauswärts fährt, die linke Spur ist im Berufsverkehr ebenfalls stark befahren, zieht rechts aus einer untergeordneten Straße ein Fahrzeug heraus. Klaus F. kann nur wenig nach links ausweichen und bremst sofort. Er kann jedoch nicht vermeiden, dass seine rechte Autoseite an dem anderen Fahrzeug vorbeischrammt.
Seine gute Laune ist dahin, besonders, weil der Unfallgegner ihn beschimpft, er hätte rechts geblinkt und sei dann doch geradeaus gefahren. Dies lässt Klaus F. nicht auf sich sitzen, es sei eine Schutzbehauptung des Unfallgegners. Er ist davon überzeugt, dass der Gegner an dem Unfall alleine schuld ist.
Aufgrund des Verhaltens des Gegners am Unfallort befürchtet Klaus F. jedoch, dass es Schwierigkeiten bei der Unfallschadenregulierung geben könnte. Sein Schaden beträgt 7.500 Euro.
Leider ist er nicht rechtsschutzversichert.
Aber, Klaus F. erinnert sich an ein Gespräch mit einem Arbeitskollegen, dass die ARAG einen „Verkehrs-Rechtsschutz Sofort“ anbietet, mit dem er auch diesen bereits eingetretenen Verkehrsunfall versichern kann.
Nach einem Anruf bei der ARAG mit den üblichen Formalitäten wird ein Rechtsanwalt mit der Geltendmachung des Schadens beauftragt.
Das Kostenrisiko bei einem Verkehrsunfall mit einem Schaden von 7.500 Euro beträgt für die außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit in erster Instanz mehr als 3.700 Euro.
Klaus F. ist sehr zufrieden, dass er ohne dieses Kostenrisiko seinen Schaden bei dem Unfallgegner geltend machen kann.
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