- Beleidigung, Verleumdung oder Rufschädigung im Internet
- Durchsetzung von Schadenseratzansprüchen bei Identitäts- Missbrauch
- Kostenübernahme für die Löschung reputationsschädigender Online-Inhalte
- Aktiver Straf-Rechtsschutz für Anzeigeerstattung wegen Rufschädigung im Netz
- Straf-Rechtsschutz bei irrtümlichem Download oder angeblichem Verstoß gegen Urheberrechte
- Straf-Rechtsschutz auch für den Vorwurf der Beleidigung im Internet und angeblicher Hackerattacken
Das Internet macht unser Leben nicht nur vielschichtiger, interessanter und schneller, sondern auch unwägbarer. 43 Prozent der Deutschen halten daher einen Versicherungsschutz gegen Onlinemobbing für notwendig. Doch wie bekommt man unerwünschte Fotos und Videos wieder aus dem Netz, wenn die eigene Reputation in Gefahr ist? Dann ist es gut, nicht alleine mit dem Problem dazustehen: Der ARAG Konzern bringt am 1. Oktober 2012 mit ARAG web@ktiv® Deutschlands ersten umfassenden Online-Schutz für Privatkunden auf den Markt. Dabei handelt es sich um einen Versicherungsschutz für die Risiken und Gefahren im Zusammenhang mit der privaten Internetnutzung.
Unterlassungs-Rechtsschutz und Strafverfolgung
ARAG web@ktiv® hilft bei Mobbing, übler Nachrede und Rufmord im Netz. Dabei ist egal, ob es sich um Verleumdungen, Beleidigungen, Veröffentlichungen von "schädlichen" Aussagen, Fotos bzw. Videos ohne Einwilligung oder um unrechtmäßige Verbreitung von personengebundenen Daten handelt. Die ARAG vermittelt den Versicherten auf Wunsch einen Dienstleister zur Beseitigung von reputationsschädigenden Internetinhalten und übernimmt die Kosten des Dienstleisters bis zur vereinbarten Höchstgrenze. Da bei solchen Fällen auch immer die Gefahr der Wiederholung besteht, steht sie ihren Versicherten auch bei der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen zur Seite
Schadenersatz-Rechtsschutz
Oft ist nach Nutzung des Internets aber nicht nur der gute Ruf geschädigt, sondern es entsteht auch ein finanzieller Schaden. Bei Identitäts-Missbrauch z.B. zur Erlangung von Kredit unter falschem Namen oder dem Missbrauch von Zahlungsmitteln durch Dritte für Online-Einkäufe bietet ARAG web@ktiv® Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.
Vertrags-Rechtsschutz
Auch bei vertraglichen Ärgernissen bietet der innovative Online-Schutz des Düsseldorfer Familienunternehmens Rechtsschutz. Wer über das Internet Ware bestellt oder eine Dienstleistung bucht, ist mit dem in ARAG web@ktiv® enthaltenen Vertrags-Rechtsschutz auf der sicheren Seite, wenn beispielsweise das bestellte Produkt verspätet oder gar nicht geliefert wird oder die gebuchte Reise nicht mit der Online-Beschreibung des Reiseportals übereinstimmt. Das gilt natürlich auch für Abo-Fallen, in die ein Internetnutzer heute nur allzu schnell hineingerät.
Straf-Rechtsschutz und Urheber-Rechtsschutz
Und wenn jemand selbst beschuldigt wird? Das passiert oft rascher als einem lieb ist. Insbesondere wenn man in modernen Medien wie in sozialen Netzwerken aktiv ist, kann es schnell zum Vorwurf des Mobbings oder der Beleidigung kommen. Gleichzeitig kann der ARAG Kunde über den aktiven Straf-Rechtsschutz Strafanzeige erstatten, wenn er im Netz seine Reputation gefährdet sieht. ARAG web@ktiv® deckt in diesen Fällen die Anwaltskosten.
Derzeit werden auch viele Internetnutzer mit Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen konfrontiert. ARAG web@ktiv ersetzt die dann dringend notwendige Anwaltsberatung für die ganze Familie. Damit zeigt sich schnell, ob es sich um eine gerechtfertigte Abmahnung handelt oder um einen dreisten Missbrauch von Abmahnungen im Urheber- und Wettbewerbsrecht.
Tarife
"Wir sind stolz, mit unserer profunden Kompetenz im Rechtsschutz den Verbrauchern ein so innovatives Produkt anbieten zu können", so Dr. Matthias Maslaton, Vorstand Produkt und Innovation bei der ARAG. Der neue Online-Schutz ist als Familien-Paket für monatlich 9,90 Euro erhältlich; für Singles mit oder ohne Kinder wird es noch günstiger. ARAG web@ktiv® deckt eine Versicherungssumme von 100.000 Euro ohne Selbstbehalt ab. Darüber hinaus umfasst Rechtsschutz der ARAG immer auch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Vermittlung zwischen den Parteien bei Rechtsstreitigkeiten durch erfahrene Mediatoren sowie die telefonische anwaltliche Erstberatung.