Nach langem Tauziehen haben sich die Gesundheitsminister der Europäischen Union auf vereinfachte Regelungen für Arztbesuche im EU-Ausland verständigt. Sie einigten sich in Brüssel auf einen Gesetzentwurf, der Mobilität und Rechtssicherheit von Patienten innerhalb der EU deutlich stärken soll. Die Vorlage geht nun zur zweiten Lesung ins Europaparlament. Nach Auskunft der ARAG Experten sollen Krankenkassen verpflichtet werden, ambulante Behandlungen in anderen EU-Staaten in gleicher Weise zu erstatten wie im Heimatland. Für Behandlungen im Krankenhaus, etwa Operationen, können die EU-Staaten allerdings eine Vorabgenehmigung durch den Versicherungsträger vorschreiben. Diese können die Zustimmung verweigern, wenn im Inland eine Behandlung "innerhalb angemessener Zeit" möglich ist.
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