Worauf muss man achten?
Sie sind schneller aufgerufen, als man gucken kann, denn sie tarnen sich gut: Internetseiten, die gar nicht vom jeweiligen Amt selbst angeboten werden, sondern von zweifelhaften Dienstleistern erstellt wurden. Was bei der Google-Suche noch so aussieht, als würde man beispielsweise direkt zur Kfz-Stelle oder zum Standesamt weitergeleitet werden, führt tatsächlich häufig zu Agenturen, die den Antrag lediglich weiterleiten und dafür einen saftigen Aufschlag auf die behördlichen Gebühren verlangen. Und das ist noch die harmloseste Variante. ARAG IT-Experten warnen darüber hinaus vor einer anderen perfiden Masche: Bei der vermeintlichen Online-Bestellung eines bestimmten Dokumentes werden kostenpflichtig Anleitungen oder Antragsformulare bestellt oder Termine vereinbart. So bezahlt man unter Umständen für etwas, das von den Behörden kostenlos angeboten wird und kommt den notwendigen Unterlagen keinen Schritt näher. Gerade unerfahrenen Internetnutzern kann dies leicht passieren, denn die Betreiber verleihen ihren Websites häufig einen offiziellen Look, vergeben vermeintlich eindeutige Namen und gestalten die Seiten täuschend ähnlich denen der Behörden.
Kann Schlimmeres passieren als ein Geldverlust?
Mit diesen kleineren Abzockereien ist es jedoch nicht getan. Vielmehr werden im Internet auch gefälschte Papiere als echte angeboten, und das zu enormen Preisen. Größter Köder: ein Führerschein ohne absolvierte Fahrstunden für weit über 1.000 Euro. Wer diesen beantragt, hat allerdings ein Problem, das deutlich über rausgeworfenes Geld hinausgeht. Denn mit der Bestellung macht man sich unter Umständen selbst der Urkundenfälschung schuldig und das ist ein Straftatbestand, der laut ARAG IT-Experten mit einer Gefängnisstrafe geahndet werden kann. Offenkundige Ahnungslosigkeit zählt dabei nicht als Ausrede, denn jedem Bürger muss klar sein: Es gibt keinen gültigen Führerschein ohne theoretische und praktische Prüfung.
Wird etwas gegen die Betrüger getan?
Von offizieller Stelle wie der Polizei, den Ämtern und Gerichten sowie dem Bundesamt für Justiz (BfJ) und dem Bundesministerium für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wird immer wieder gegen die selbsternannten Dienstleister vorgegangen, allerdings wechseln deren Websites und ihre Maschen meist schneller als die Behörden agieren können. So wurde beispielsweise dem Seitenbetreiber von Standesamt24.de untersagt, diese Internetseite zu nutzen, um Dokumente und Urkunden für die Eheschließung online zu beschaffen. Des Weiteren darf das Unternehmen hinter dieser Website nicht mehr den Eindruck erwecken, es handele sich um einen offiziellen Service; Formulierungen wie ‚Standesamt online‘ sind ihm somit verboten (Landgericht Berlin, Az. 52 O 33/20). Außerdem der Tipp der ARAG IT-Experten: Aktuelle Betrugsmaschen und Abzockfallen gibt das Bundeskriminalamt (BKA) in Form von Warnhinweisen heraus; dort werden auch immer wieder neue Fake-Seiten benannt.
Wie kann man Papiere sicher beantragen?
Der einzige Weg, online zu echten Dokumenten zu gelangen und nicht mehr als die behördlich verlangten Gebühren zu zahlen, sind die eigenen Websites der Städte und Ämter. Hier ist es allerdings angebracht, lieber zweimal hinzuschauen und auch einen Blick ins Impressum zu werfen; mindestens das verrät, wer hinter den Angeboten steckt. Denn in Deutschland gilt die Impressumspflicht: Ist keines vorhanden, ist auf jeden Fall geklärt, dass die Seite von keinem Amt stammt. So ist die einzige Seite, auf der überhaupt ein Führungszeugnis im Internet bestellt werden kann, die des Bundes .
Andere Unterlagen sind bei den Ämtern der jeweiligen Stadt oder des Bezirks selbst zu beantragen, zum Beispiel Grundbuchauszüge beim zuständigen Grundbuchamt und Geburtsurkunden bei dem Standesamt, das die Geburt seinerzeit beurkundet hat. ARAG IT-Experten weisen darauf hin, dass es vor allem bei der Kraftfahrzeugzulassung gilt, die Augen offenzuhalten. Hier tummeln sich besonders viele schwarze Schafe, wie etwa strassenverkehrsamt.de oder bundesverkehrsamt.online. Korrekter Anlaufpunkt ist die Kfz-Zulassungsstelle der Stadt oder des Kreises, wo das Fahrzeug gemeldet werden soll, und das ist entweder der eigene Wohnort oder im Falle eines Firmenwagens der Unternehmenssitz.
Weitere interessante Informationen unter:
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