Er ist in aller Munde: Der zum Jahreswechsel in Kraft tretende Gesundheitsfond. Dass der Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen vereinheitlicht und 15,5 Prozent betragen wird, ist in den Köpfen der Bürger angekommen. Die Hintergründe bleiben allerdings oft unklar. Ziel des Fonds, der im Bundesversicherungsamt verwaltet wird, ist es, einen Ausgleich in der Kassenlandschaft zu schaffen und deren Wettbewerbsfähigkeit zu fördern. Die Zahlungen aus dem Fond an die gesetzlichen Kassen, die sich aus den Beiträgen der Mitglieder und aus Steuermitteln zusammensetzen, basieren auf dem Risikostrukturausgleich. Das bedeutet, dass die Pauschale, die pro Patient gezahlt wird, stärkeren Differenzierungen unterworfen sind. So erhalten Kassen, die vermehrt alte und kranke Mitglieder haben, Gelder von ihren Konkurrenten, bei denen weniger kostenintensive Patienten versichert sind. Sollte eine Kasse aber nun mit der ihr zugewiesenen Pauschale nicht auskommen, so kann sie einen Zusatzbeitrag vom Patienten verlangen, der maximal ein Prozent dessen beitragspflichtigen Einkommens oder ohne Gehaltsüberprüfung acht Euro betragen darf. Tritt dieser Fall ein, kann die Kasse gewechselt werden, erklären ARAG Experten.
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