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Ausgleichzahlung wegen Verspätung durch ausrastenden Passagier?

(lifePR) (Düsseldorf, )
Ansprüche von Flugreisenden auf eine Ausgleichzahlung wegen einer erheblichen Verspätung können ausgeschlossen sein, wenn ein ausrastender Fluggast auf einem Vorflug mit derselben Maschine für die Verspätung ursächlich ist. Dies hat nach Auskunft der ARAG Experten der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 11. Juni 2020 entschieden. Ein solches Verhalten könne einen "außergewöhnlichen Umstand" begründen, da es nicht Teil des normalen Flugbetriebs und von der Airline nicht beherrschbar sei (Az.: C 74/19).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des EuGH .

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