Welche Voraussetzungen muss die Gastfamilie erfüllen?
Die Aufnahme eines Aupair setzt voraus, dass in der Gastfamilie mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt. Auch Alleinerziehende oder in eheähnlicher Gemeinschaft lebende Paare können ein Aupair aufnehmen. Wenigstens ein erwachsenes Familienmitglied muss die deutsche Staatsangehörigkeit bzw. die Staatsangehörigkeit eines EU/EWR-Staates oder der Schweiz besitzen. Vor dem Hintergrund des Zwecks eines Aupair Aufenthaltes, muss in der Gastfamilie grundsätzlich Deutsch als Muttersprache gesprochen werden. Die Gastfamilie darf auch nicht mit dem Au Pair verwandt sein. Dem Aupair muss ein angemessen möbliertes Zimmer zu Verfügung gestellt werden. Ein freies Zimmer mit Tageslicht und mindest 8 qm sollte daher vorhanden sein. Daneben muss die Gastfamilie das Aupair in die Familie integrieren. Hierzu zählt vor allen Dingen, dass das Aupair an den gemeinsamen Mahlzeiten der Familie teilnimmt.
Dauer, Taschengeld, Versicherungen, Steuer
Die Dauer eines Aupair Aufenthaltes beträgt mindest sechs Monate und maximal ein Jahr. Während dieser Zeit muss dem Aupair ein Taschengeld von mindestens 260,00 EUR unabhängig von der Arbeitszeit gezahlt werden. Hierfür sollte ein Konto eingerichtet werden. Eine Sozialversicherungspflicht besteht nicht, jedoch muss für das Aupair durch die Gastfamilie eine Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und Schwangerschaftsversicherung abgeschlossen werden. Sämtliche Aufwendungen (Versicherungen, Taschengeld, Verpflegung, Nebenkosten) sind zumindest teilweise steuerlich absetzbar.
Rechte und Pflichten des Aupair
Die Gegenleistung des Aupair besteht in Kinderbetreuung und leichten Haushaltstätigkeiten. Ein Aupair arbeitet höchstens sechs Stunden am Tag und maximal dreißig Stunden pro Woche. Die Arbeit muss nicht an einem Stück erbracht werden. So ist denkbar, dass das Aupair die Kinder morgens in die Schule bringt, mittags bei den Hausaufgaben hilft und abends auf die Kinder aufpasst, damit die Eltern ausgehen können. Aupair und Familie können sich auch auf weniger Arbeit einigen. Mindestens an einem Tag in der Woche ist Freizeit zu gewähren. Mehrarbeit kann durch Freizeit ausgeglichen werden. In dieser Zeit muss dem Aupair Gelegenheit gegeben werden, Sprachkurse oder Aktivitäten im Rahmen der "kulturellen Weiterbildung" zu absolvieren. Aupairs haben auch Anspruch auf 4 Wochen bezahlten Erholungsurlaub, bei kürzerer Tätigkeit als ein Jahr zwei Werktage pro vollem Monat.
Vermittlung
Gastfamilien können sich ein Aupair selbst suchen. Wenn für die Vermittlung eine Agentur beauftragt wird, so sollte diese unbedingt das RAL-Gütezeichen tragen. Vermittler, die dieses tragen, verpflichten sich zur Kontrolle der Einhaltung aller Aupair-Standards bei Familien und Aupairs. Nicht nur die Gastfamilie auch das Aupair muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So müssen Grundkenntnisse der deutschen Sprache und der Gesundheitszustand nachgewiesen werden. Daher sollte auf eine vertrauenswürdige Agentur mit RAL-Gütezeichen zurückgegriffen werden. Zwischen der Gastfamilie und dem Aupair muss ein Aupair Vertrag geschlossen werden.
Kündigung
Sollte es zu Differenzen kommen, kann das Verhältnis auch vorzeitig gekündigt werden. Die Kündigungsfrist bei einer vorzeitigen Beendigung des Aupair-Verhältnisses zwischen Gastfamilie u. Aupair hängt vom Vertrag ab. Hier sollten nicht weniger als 14 Tage vereinbart werden. In besonders schwerwiegenden Fällen ist allerdings auch eine fristlose Kündigung möglich.