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Ausweichmanöver kann teilweisen Versicherungsschutz kosten

(lifePR) (Düsseldorf, )
Im verhandelten Fall war ein Autofahrer einem Fuchs ausgewichen, daraufhin auf die Gegenfahrbahn geraten und schließlich in der Böschung gelandet. Die Versicherung verweigerte Regulierung des vollen Schadens, weil die so genannte Rettungshandlung der Klägerin nicht notwendig gewesen sei. Das Landgericht (LG) schloss sich der Rechtsauffassung der Versicherung an: Der Autofahrer hat grob fahrlässig gehandelt. Hätte er das Tier überfahren, hätte dies zu geringeren Gefahren für den Straßenverkehr geführt als dies durch sein Ausweichen der Fall war, erläutern ARAG Experten die Entscheidung. Das Ausweichen auf die Gegenfahrbahn hingegen hat zu einem großen Unfallrisiko geführt. Dies sei angesichts der Größe eines Fuchses nicht gerechtfertigt. Im konkreten Fall müsse die Versicherung daher nur 40 Prozent der Reparatursumme ersetzen (LG Trier, Az.: 4 O 241/09).
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