BAföG in Zahlen
Im Jahr 2021 bezogen laut Statista knapp 470.000 Studierende und rund 155.000 Schüler BAföG, rund 2,5 Prozent weniger als im Vorjahr. Dabei lag der durchschnittliche BAföG-Förderbetrag pro Studierendem bei 579 Euro; Schüler erhielten durchschnittlich rund 504 Euro. Der Höchstsatz liegt laut ARAG Experten seit Wintersemester 2022/2023 bei 934 Euro. Über 30-jährige Studenten, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind und nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, können sogar maximal 1.018 Euro erhalten. Die konkrete Höhe der BAföG-Förderung richtet sich unter anderem nach den Wohnkosten sowie dem Einkommen und Vermögen der Geförderten als auch dem ihrer Eltern oder Ehepartner.
Wer hat Anspruch?
Ziel des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) ist es, Jugendlichen und jungen Erwachsenen einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss zu ermöglichen. Das Ausbildungsverhältnis muss jedoch förderungsfähig sein. BAföG-Leistungen können von Schülern an allgemeinbildenden Schulen (z. B. Gymnasium, Gesamtschule, Berufsschule) oder beruflichen Schulen in Anspruch genommen werden. Auch Studierende an staatlich anerkannten Hochschulen (Universitäten, Fachhochschulen und vergleichbare Bildungseinrichtungen), die eine Vollzeitausbildung absolvieren und Studierende an bestimmten Bildungseinrichtungen im Ausland (z. B. ausländische Hochschulen oder Sprachschulen) haben die Möglichkeit, BAföG zu beziehen.
Den Erstantrag rechtzeitig einreichen
Je früher, desto besser – diese Weisheit gilt auch beim ersten BAföG-Antrag. Am besten ist es, die Unterlagen spätestens zwei Monate vor Beginn des Semesters einzureichen. Dabei geben die ARAG Experten zu bedenken, dass es unterschiedliche Semesterstarts für Universitäten und Fachhochschulen (FH) gibt. Während das Wintersemester an Unis generell am 1. Oktober beginnt und die Unterlagen bis 31. Juli desselben Jahres eingereicht werden sollten, geht das Semester an der FH bereits am 1. September los. Entsprechend früher, also am 30. Juni, sollten die Unterlagen beim Amt für Ausbildungsförderung oder beim Studierendenwerk vorliegen. Das Sommersemester beginnt an der Uni am 1. April; hier sollten die Unterlagen bis 31. Januar eingereicht werden. An der FH geht das Sommersemester bereits am 1. März los, d.h. der Antrag sollte bis zum 31. Dezember des Vorjahres gestellt werden.
Der BAföG-Folgeantrag
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass der BAföG-Anspruch jährlich neu berechnet und festgelegt wird. Daher muss jedes Jahr ein BAföG-Folgeantrag gestellt werden. Um nicht plötzlich ohne Geld dazustehen, müssen Antragsteller die Unterlagen für den Folgeantrag mindestens zwei Monate vor der Bewilligungsfrist einreichen. Wer den Antrag zu spät einreicht, erhält keine rückwirkende Förderung. Gezahlt wird erst ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde. Nach der Zwischenprüfung oder dem vierten Fachsemester muss dem Amt für Ausbildungsförderung ein Leistungsnachweis vorgelegt werden, um weiterhin Bafög zu erhalten. Wird dieser nicht erbracht oder nicht nachgereicht, können die Zahlungen eingestellt werden. Immerhin: Ein Lebenslauf muss nur beim Erstantrag eingereicht werden.
Unterlagen auch digital einreichen
BAföG-Leistungen können mittlerweile entweder analog oder digital beantragt werden. Wer die Papierform bevorzugt, erhält entsprechende Formulare beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung oder beim Studierendenwerk. Die elektronische Antragstellung erfolgt über den Antragsassistenten „BAföG digital“ von Bund und Ländern. Allerdings weisen die ARAG Experten darauf hin, dass ein Online-Antrag nur mit einem Personalausweis gestellt werden kann, der über eine Online-Ausweisfunktion verfügt (eID-Funktion).
Übrigens: Während man den BAföG-Erstantrag online stellen kann, muss der Folgeantrag ganz klassisch beim Amt eingereicht werden.
BAföG-Reform
Seit der BAföG-Reform 2022 wurden laut ARAG Experten die Freibeträge um knapp 21 Prozent erhöht, die Bedarfssätze um knapp sechs Prozent angehoben und der Wohnzuschlag für BAföG-Empfänger, die nicht bei ihren Eltern wohnen, von 325 auf 360 Euro angehoben. Gleichzeitig wurde die Altersgrenze von 30 auf 45 Jahre bei Beginn der Ausbildung angehoben und die digitale Beantragung der Förderung vereinfacht. Auch die Zuschläge für Studiengebühren im Ausland wurden von 4.600 auf 5.600 Euro erhöht.
Weitere interessante Informationen zum BAföG unter:
https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/privatrechtsschutz/bafoeg-foerderung-anspruch-hoehe/