Viele Spiele bei der Fußballeuropameisterschaft 2016 beginnen um 21 Uhr. In lauen Nächten bietet sich ein gemeinsam mit Freunden begangener Fußballabend mit dem obligatorischen Fässchen Bier auf dem Balkon an. Laut den meisten Hausordnungen muss aber um 22 Uhr Ruhe herrschen. Das würde für die Fans bedeuten, die Spiele bei Zimmerlautstärke und gedämpftem Torjubel oder geschlossener Balkontür zu begehen. Kein schöner Gedanke für eingefleischte Fußballfans! ARAG Experten raten den Nachbarn solcher Sportfreunde, während des Fußball-Festes ein Auge und ein Ohr zuzudrücken und den begeisterten Nachbarn ihr Vergnügen zu gönnen. Die EM ist schließlich eine Ausnahmesituation. Allerdings sollte die ausgelassene Party eine halbe Stunde nach Spielende auch vorbei sein. Sonst kann es sein, dass das Ordnungsamt vor der Tür steht, denn das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) besagt in Paragraph 117: „Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen“.
Mehr Rechtstipps rund um die Fußball-EM finden Sie hier!
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