Viele Spiele bei der Fußballweltmeisterschaft in Südafrika beginnen erst um 21 Uhr. In lauen Abendstunden bietet sich ein gemeinsam mit Freunden begangener Fußballabend mit dem obligatorischen Fässchen Bier auf dem Balkon an. Laut den meisten Hausordnungen muss aber um 22 Uhr Ruhe herrschen. Das würde für die Fans bedeuten, die zweite Halbzeit bei Zimmerlautstärke und gedämpftem Torjubel geschlossener Balkontür zu begehen. Kein schöner Gedanke für eingefleischte Fußballfans! ARAG Experten raten den Nachbarn solcher Sportfreunde, während des Fußball-Festes ein Auge und ein Ohr zuzudrücken und den begeisterten Nachbarn ihr Vergnügen zu gönnen. Die WM ist schließlich eine Ausnahmesituation. Allerdings sollte die ausgelassene Party eine halbe Stunde nach Spielende auch vorbei sein. Sonst kann es sein, dass das Ordnungsamt vor der Tür steht, denn das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) besagt in Paragraph 117: "Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen".
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