Wo kann man Bankschließfächer mieten?
Die erste Anlaufstelle ist meist die Bank, bei der der Interessent auch sonst Kunde ist. Aber nicht alle Banken bieten diesen Service an. Postbankkunden müssen sich zum Beispiel bei anderen Anbietern umsehen. Viele Banken bieten ihre Schließfächer auch ausschließlich den eigenen Kunden an. Andere verlangen einen saftigen Aufpreis auf die Miete, wenn man nicht auch ein Konto bei der Bank hat.
Was kostet ein Bankschließfach?
Die Miete für ein Fach hängt in der Regel von der Größe ab. Die preiswertesten Angebote liegen derzeit bei unter 30 Euro pro Jahr. In diese Schließfächer passt dann allerdings gerade mal ein Aktenkoffer. Wer mehr Platz im Safe braucht, muss auch mehr dafür bezahlen: Geräumige Schließfächer, zum Beispiel um wertvolle Kunstgegenstände zu lagern, kosten oft mehrere hundert Euro pro Jahr.
Ist der Inhalt dann versichert?
Das ist unterschiedlich! Bei Vertragsabschluss sollte daher unbedingt geprüft werden, ob eine Versicherung des Schließfachs etwa gegen Raub oder Feuer im Mietpreis enthalten ist. Bei einigen Banken kostet die Versicherung extra. Und nicht bei allen Banken umfasst die Versicherung auch Schaden durch Blitzschlag, Explosion oder Rauch. Da sich der der Schutz von Bank zu Bank stark unterscheidet, raten die ARAG Experten zu einem wachsamen Auge beim Vertragsabschluss. Die Kunden müssen die Versicherung übrigens nicht unbedingt über das Kreditinstitut abschließen. Es gibt Hausratsversicherer, die auch Wertsachen in Bankschließfächern mit einbeziehen.
Wann zahlt die Versicherung?
In jedem Fall zahlt die Versicherung nur, wenn der Besitzer des Bankschließfachs nachweisen kann, welche Wertgegenstände sich im Fach befunden haben. Dafür eignen sich eine Inventarliste und Kaufbelege. Bei Erbstücken sollten zur Sicherheit Fotos gemacht werden. Wer in einem Schließfach nur Dokumente aufbewahren will, sollte überlegen, ob eine Versicherung überhaupt notwendig ist. Denn einen immateriellen Schaden kann auch sie nicht ersetzen.
Wer haftet bei Einbruch?
Bei einer Verletzung von Obhuts- und Aufklärungspflichten sowie unzureichenden Sicherungsmaßnahmen des Tresorraums haftet das Geldinstitut. In einem konkreten Fall hatte eine Kundin bei einer Bank bereits im Jahre 2006 ein Schließfach angemietet und dort eine hohe Summe Bargeld aufbewahrt. Drei Jahre später vermietete die Bank einem Mann, der sich mit einem – wie sich nachträglich herausstellte – gefälschten Pass ausgewiesen hatte, ein weiteres Schließfach. Noch am selben Nachmittag brach der brandneue Kunde in Begleitung zweier Männer eine Vielzahl von Schließfächern auf, darunter auch das Fach der langjährigen Kundin. Deren darauffolgende Klage gegen die Bank auf Zahlung von 65.000 Euro hatte Erfolg. Darüber hinaus musste die Bank auch für die Zinsen geradestehen. Denn sie hatte laut ARAG Experten keinerlei Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Tresore getroffen, sondern den Mann und zwei Komplizen vielmehr allein im Tresorraum gelassen. Die Berufung der Bank gegen das Urteil blieb erfolglos (Kammergericht Berlin, Az.: 26 U 18/15).
Praxis-Tipp
Abschließend weisen ARAG Experten noch darauf hin, dass Bargeld nicht ins Schließfach gehört. Auch wenn die Bank das Geld versichert, ist die genaue Summe im Schadensfall nur schwer nachzuweisen.