Das äußere Erscheinungsbild von Transsexuellen muss dem empfundenen Geschlecht angepasst sein. Dementsprechend muss sich eine Frau, die im Körper eines Mannes steckt, nicht damit abfinden, noch Jahrzehnte mit einem Bart herumzulaufen. Doch genau das sollte eine Betroffene im vorliegenden Fall tun. Sowohl ihre Krankenkasse als auch die Kassenärztliche Vereinigung konnten ihr keine Praxis nennen, bei der sie zeitnah ihre Gesichtbehaarung entfernen lassen konnte. Die einzige verfügbare Praxis konnte die so genannte Elektrokoagulation, mit der das Barthaar dauerhaft entfernt werden kann, lediglich fünf Minuten pro Woche anwenden. Nach Adam Riese hätte die Transsexuelle also ca. 60 Jahre auf ein Gesicht ohne Barthaare warten müssen. Das wollte sie verständlicherweise nicht und ging kurzerhand zu einer Kosmetikerin. Die gut 2.600 Euro Behandungskosten reichte sie bei der Kasse ein. Doch eine Kosmetik-Behandlung, auch wenn sie noch so erfolgreich und kurzfristig möglich war, wollte die Kasse nicht zahlen. Daraufhin klagte die Mann-zu-Frau-Transsexuelle und bekam Recht (Sozialgericht Berlin, Az.: S 51 KR 2136/13).
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