Die Bearbeitung eines Verbraucherkredits ist keine Dienstleistung für den Kunden, sondern liegt im Interesse des Kreditinstituts. Deshalb dürfen Verbrauchern dafür keine Kosten in Rechnung gestellt werden. Laut ARAG Experten berechnen einige Banken aber immer noch 0,5 bis 1 Prozent der Darlehenssumme als Gebühr. Das macht den Kredit nicht nur besonders teuer, es ist auch unzulässig (OLG Dresden 8 U 662/11). Bei Immobilienkrediten lassen sich einige Banken beispielsweise die Wertermittlung der Immobilie extra bezahlen. In einem konkreten Fall ist diese Gebühr - mehrere hundert Euro - unrechtmäßig erhoben worden, entschied das zuständige Gericht (OLG Düsseldorf, Az.: I-6 U 17/09). Nach Rückzahlung des Baukredits darf die Bank für die Erklärung, dass sie der Löschung der Grundschuld im Grundbuch zustimmt, auch keine Gebühr verlangen. Ein Entgelt ist nur für die tatsächlichen Kosten wie der notariellen Beglaubigung der Erklärung erlaubt entschied der Bundesgerichtshof (BGH, Az.: XI ZR 244/90).
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