Umbaumöglichkeiten
Ob elektrohydraulische Hebe- und Schwenksitze, Heckeinstieg per elektronischer Auffahrrampe oder spezielle Verladesysteme für den Rollstuhl – für nahezu jedes Handicap gibt es eine individuelle Umbaumaßnahme. Dabei reicht das Angebot von Bedien- und Lenkhilfen über Pedalverlängerungen bis zu Techniken zum bequemen Ein- und Aussteigen.
Neu- oder Gebrauchtwagen?
Hier stehen beide Möglichkeiten offen. Bei einem Neuwagenkauf können individuelle Bedienungshilfen installiert werden. Dafür gibt es umfassende Beratungsangebote sowohl bei zahlreichen Händlern als auch bei den Herstellern selbst. Gebrauchtwagen lassen sich insbesondere bei Herstellern, die sich auf behindertengerechte Autos spezialisiert haben, finden. Mit etwas Glück passt der Wagen exakt auf die eigenen Bedürfnisse, ansonsten sind leichte Anpassungen auch um Nachhinein möglich.
Finanzierung
Ist der gehandicapte Fahrer beruflich auf das Fahrzeug angewiesen, gibt es Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung beim Erwerb eines Neuwagens. Laut Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV) müssen zuständige Kostenträger, wie etwa Rehabilitationsträger oder Integrationsämter, bis zu 9.500 Euro als Zuschuss zahlen. Abhängig vom jeweiligen Fahrzeug und dem Grad der Behinderung können Kosten für Umbauarbeiten zusätzlich gefördert werden. In welchem Umfang gefördert wird, ist in § 6 KfzHV festgelegt und abhängig vom monatlichen Nettoeinkommen des Fahrers. So erhalten gehandicapte Fahrer, die nur 40 Prozent des aktuellen durchschnittlichen Arbeitsentgelts aller Versicherten der allgemeinen Rentenversicherung verdienen (2021: 3.290 Euro/West und 3.115 Euro/Ost), den vollen Zuschuss von 9.500 Euro. Arbeitnehmer mit Handicap, die 65 Prozent dieser Bezugsgröße verdienen, erhalten noch 40 Prozent, also 3.800 Euro, Zuschuss.
Für die Antragstellung genügt laut Auskunft der ARAG Experten eine Bescheinigung des Arbeitgebers, dass der Mitarbeiter auf das Fahrzeug angewiesen ist, um den Arbeitsplatz zu erreichen. Auch gehandicapte Mitarbeiter, die in Heimarbeit beschäftigt sind und nur unregelmäßig ein Auto benötigen, um etwa beim Auftraggeber Ware abzuholen oder Arbeitsergebnisse abzuliefern, haben Anspruch auf finanzielle Unterstützung bei Erwerb eines umgerüsteten Fahrzeugs.
Ein Tipp der ARAG Experten: Gegen Vorlage des Behindertenausweises geben die meisten Hersteller Rabatte von 15 bis knapp 30 Prozent beim Fahrzeugkauf.
Auch der Erwerb von Gebrauchtwagen wird gefördert. Dazu muss der Verkehrswert des Gebrauchten allerdings noch mindestens 50 Prozent des Neuwertes betragen.
Führerschein für Menschen mit Behinderung
Die Kosten eines Führerscheins hängen von der Anzahl der Stunden und der individuellen Fahreignung ab. Daher ist der Führerschein für einen gehandicapten Fahranfänger in der Regel nicht teurer. In manchen Fällen muss die Fahreignung allerdings durch ein Gutachten attestiert werden, wodurch zusätzliche Kosten entstehen können. Der Antrag auf Fahrerlaubnis muss bei der zuständigen Führerscheinstelle beantragt werden. Dabei müssen die Einschränkungen möglichst detailliert beschrieben und meist durch ein amtsärztliches Gutachten bestätigt werden. Handelt es sich bei der Behinderung um eine geistige Einschränkung, muss möglicherweise eine medizinisch-psychologische Untersuchung gemacht werden. Je nach Gemeinde kann auch eine Fahrprobe verlangt werden.
Tritt die Behinderung erst später ein, wenn bereits ein Führerschein existiert, muss der behandelnde Arzt entscheiden, ob sein Patient weiterhin fahrtüchtig ist oder unter Umständen bei einer qualifizierten Fahrschule seine Fahreignung erneut unter Beweis stellen muss. Die Fahrschule kann auch beratend zur Seite stehen, wenn es um behindertengerechte Umbauten am Fahrzeug geht.
Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/