Freie Sicht!
Wer morgens mit dem Auto zur Arbeit fährt, der erlebt dieser Tage häufig sein weißes Wunder. Das Auto hat sich über Nacht in einen riesigen Schneeberg verwandelt. Nun heißt es schippen, kratzen, enteisen. Doch hier ist Gründlichkeit geboten. Wer zum Beispiel meint, ein kleines Guckloch in der Windschutzscheibe reiche um das Auto sicher zu bewegen, der irrt. Stattdessen sollten neben allen Scheiben sogar Scheinwerfer, Blinker, Rückleuchten und die Motorhaube vom Schnee befreit werden. Sonst winken 10 Euro Bußgeld. Mit derselben Summe wird im übrigen auch das Warmlaufenlassen des Motors bestraft, da vermeidbare Abgasbelastungen hierzulande verboten sind.
Frostschutz!
Noch kostspieliger kann es sogar werden, wenn vergessen wurde Scheibenfrostmittel zu verwenden. Da eine dreckige Windschutzscheibe zu stark verminderter Sicht führen kann und somit eine erhöhte Unfallgefahr bedeutet, kostet diese Vergesslichkeit ganze 20 Euro. Denselben Preis hat das Übersehen des Schneeketten-Gebots - wer sich hier nicht nach der Beschilderung richtet, der ist um 20 Euro ärmer. Richtig günstig hingegen kann man davonkommen, wenn man an Parkampeln die Vorderscheibe nicht von Schnee befreit. Hier zeigen sich die Ordnungsämter meistens großzügig, wir empfehlen aber dennoch die Sicht auf den Parkzettel freizulegen, da sich sonst ein Parkverstoß eintreten kann, und dieser ist ja bekanntlich auch nicht umsonst.
Ruhig und vorsichtig fahren!
Damit Sie nicht nur Bußgelder sondern auch Gefahren vermeiden, sollten beim Autofahren während, vor und nach dem Schneefall einfache Grundregeln befolgt werden: Angefahren werden sollte behutsam und das im zweiten Gang - sonst könnten die Reifen durchdrehen und sich das Auto nicht von der Stelle bewegen lassen. Während der Fahrt sollte eher in einem höheren Gang gefahren werden, denn eine zu niedrige Drehzahl kann den Wagen ins Schleudern bringen. Und auch wenn man trotz aller Vorsicht ins Rutschen oder Schleudern gerät: hier hilft Ruhe, Auskoppel und ein gefühlvolles Gegenlenken.