Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat gestern entschieden, dass die umstrittene Bettensteuer nicht nur mit dem Grundgesetz vereinbar ist, sondern ausgeweitet werden darf. Bisher mussten nur privat reisende Hotelgäste diese spezielle Steuer in Höhe von rund fünf Prozent vom Nettopreis der Übernachtung zahlen – pro Person und Nacht. Künftig kann diese City-Maut auch bei Geschäftsreisenden aufgeschlagen werden, das liegt dann im Ermessen der Städte und Gemeinden. Die Steuer muss weiterhin von den Unterkünften eingezogen und abgeführt werden. Laut Deutschem Hotel- und Gaststättenverband e. V. (DEHOGA) haben in 2019 rund 30 Kommunen die örtliche Übernachtungssteuer erhoben. Nach diesem Urteil könnten es nach Schätzung der ARAG Experten deutlich mehr werden.
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