Bei Pauschalreisen kann es zulässig sein, wenn der Veranstalter bei Buchung eine Anzahlung in Höhe von 40 Prozent des Reisepreises verlangt. Das hat laut ARAG Experten nun der Bundesgerichthof (BGH) entschieden. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände. Die Verbraucherschützer verlangten von der TUI Deutschland GmbH, es zu unterlassen, beim Abschluss bestimmter Pauschalreisen eine Anzahlung in Höhe von 40 Prozent des Reisepreises zu erheben. Nach einigem Hin und Her in den Vorinstanzen haben die obersten Zivilrichter sich nun genau angesehen, welche Kosten der Reiseveranstalter längerfristig vorfinanzieren muss. Ihr Urteil: 40 Prozent können durch die Provision der Reisebüros sowie die Vorauszahlungen für Flug und Hotels durchaus gerechtfertigt sein. Auch wenn TUI die Flugkosten nach eigenen Angaben nur in rund 90 Prozent aller Fälle vorfinanzieren muss und in den restlichen Fällen erst bei Durchführung der Reise zahlt, muss nach Ansicht der Karlsruher Richter für die Berechnung der Anzahlung nicht zwischen beiden Fällen differenziert werden (BGH, Az.: X ZR 71/16).
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