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Bildung auf Antrag

(lifePR) (Düsseldorf, )
Bis Ende Juni konnten Berechtigte bei der Arge oder beim Jobcenter Leistungen aus dem Bildungspaket beantragen, um dann die Zuschüsse rückwirkend bis Januar dieses Jahres zu erhalten. Aber auch jetzt können Erstattungsanträge sich lohnen; sie gelten dann ab dem Tag des Antragseingangs bei der Arge oder beim Jobcenter. ARAG Experten raten Berechtigten zügig zu handeln und den Antrag einzureichen!

Was wird gefördert?

Im Rahmen des Bildungspakets werden Aufwendungen für Mittagessen in Kita, Schule und Hort, Lernförderung (Nachhilfe), Kultur, Sport, Mitmachen (z.B. Mitgliedschaft in Sportvereinen, Besuch der Musikschule), Schulbedarf und Ausflüge sowie Schülerbeförderung erstattet. Daneben werden im August zum Schuljahrsbeginn die Kosten für den Schulbedarf ohne Antrag zusammen mit dem Regelbedarf an die Eltern ausgezahlt.

Wer hat Anspruch?

Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II (sog. Hartz IV), Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Einen Anspruch auf die Leistungen aus dem Bildungspaket haben Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von 25 Jahren. Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit erhalten nur Kinder, die noch nicht 18 Jahre alt sind.

Wie geht das?

Der Antrag ist beim zuständigen Jobcenter oder der Arge einzureichen. Antragsformulare sind bei den Jobcentern oder im Internet ( z.B. unter http://www.stern.de/... ) verfügbar. Es genügt aber auch ein einfacher Brief.
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