Nicht kleckern, sondern klotzen
Die Cyber Week mit Aktionstagen wie dem Black Friday oder dem Cyber Monday – der Antwort des Online-Handels auf den Black Friday – wird für das Weihnachtsgeschäft immer wichtiger. Laut Statistischem Bundesamt liegt der Anteil der Ausgaben an diesen Aktionstagen am gesamten Weihnachtsgeschäft bei knapp fünf Prozent. Dabei warten gut zwei Drittel der Verbraucher bewusst mit Anschaffungen auf den Black Friday, um mit Angeboten besonders viel Geld zu sparen.
Nicht blenden lassen
Doch auch wenn überall Rabatte locken, heißt das nicht, dass der Artikel tatsächlich besonders günstig zu haben ist. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass viele Produkte außerhalb der vermeintlichen Schnäppchenzeit fürs gleiche Geld oder sogar zu einem niedrigeren Preis zu bekommen sind. Ein Preisvergleich macht also auf jeden Fall Sinn. Zu viel Vertrauen, so muss man es sagen, ist hier nicht gefragt. Um den Deal richtig einordnen zu können, ist es hilfreich, den üblichen Marktpreis zu kennen. Preissuchmaschinen im Internet können beim Vergleich helfen. Sehr hohe Preisnachlässe ergeben sich oft dadurch, dass das vermeintliche Schnäppchen und die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) des Händlers gegenübergestellt werden. Doch die UVP ist selten der Endpreis, den der Handel für ein Produkt aufruft; häufig ist es schon ohne Rabatt zu einem deutlich niedrigeren Kaufpreis erhältlich.
Nicht zu schnell zugreifen
Oft ist es gar keine schlechte Idee, auch außerhalb des Black Friday zu schauen, denn der Handel ist inzwischen sehr phantasievoll beim Ködern von Kunden. So bieten alle möglichen Feiertage die Chance auf Rabattcodes wie ‚Valentine‘, ‚Single2023‘, ‚Adventszeit‘ oder ‚Summer‘. Ebenso gibt es schon fast überall zehn Prozent Rabatt für Neukunden oder für das Abonnieren des Newsletters. Genauso gibt es Angebote, die den Preis senken, indem gleich eine größere Anzahl des Produkts bestellt wird oder aber Kombi-Pakete gekauft werden. Hier ist die Falle für gewöhnlich eher eine psychologische, denn so wird gerne zu Artikeln gegriffen, die wir ohne das Angebot gar nicht in Erwägung gezogen hätten. ARAG Experten raten daher zu überlegten und nicht zu Spontankäufen.
Nicht irritieren lassen beim Umtausch
Häufig wird bei rabattierter Ware darauf hingewiesen, dass diese vom Umtausch ausgeschlossen sei. Das ist so nicht komplett richtig, korrigieren ARAG Experten. Denn der Händler muss Ware immer zurücknehmen, wenn sie fehlerhaft ist – davor bewahrt ihn auch die Rabattierung nicht. Ausnahme: Wenn die Preisreduzierung ausdrücklich damit begründet wird, dass die Ware kleine Fehler hat oder von sogenannter „2. Wahl“ ist, bilden diese Mängel natürlich keinen Umtauschgrund. Ansonsten gelten aber dieselben Rechte wie bei der Bestellung zum vollen Preis. Das heißt, bei einer Bestellung im Internet ist grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen gegeben.
Nicht auf Qualität verzichten
Trotz aller Black Friday-Rabatte sollte man sich nicht zu leicht verlocken lassen. Denn es können durchaus auch unseriöse Unternehmen dahinterstecken. Oft kann man diese bei genauerem Hinsehen schon an ihrem Internetauftritt erkennen. So sind beispielsweise das fehlende Impressum oder die fehlenden Datenschutzbestimmungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen deutliche Hinweise. Genauso sollte man bei schlechten Übersetzungen oder merkwürdigen Rechtschreibfehlern hellhörig werden. Häufig wird den Käufern auch vorgegaukelt, es handele sich um europäische Anbieter, während die Firma in Wirklichkeit aber in China sitzt. Dies kann zur Folge haben, dass der Konsument ewig auf die Ware wartet, die Qualität viel schlechter ist als gedacht und große Probleme beim Widerruf entstehen. Vor allem der Bezahlvorgang sollte sicher sein: Vorkasse ist nicht ratsam; die Zahlweise per Kreditkarte, auf Rechnung oder mit Bezahldiensten wie beispielsweise PayPal hingegen schützt den Käufer.
Nicht ewig warten, wenn nicht geliefert wird
Gerade zu solchen Aktionstagen kommt es immer wieder zu Lieferengpässen, da entweder die Händler nicht hinterherkommen, die zahlreichen Bestellungen abzuarbeiten oder die Paketzusteller aufgrund der Mengen an Paketen ins Schwitzen kommen. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Online-Shops zwar keine exakte Lieferzeit nennen müssen, aber verpflichtet sind, eine verbindliche Angabe zur Lieferzeit zu machen, bevor der Kunde die Ware in den Online-Warenkorb legt. Dabei kann es sich durchaus um einen Zeitraum von einigen Werktagen handeln, in dem die Ware eintreffen soll. Wenn der Liefertermin nicht eingehalten wird, raten die ARAG Experten, eine ein- bis zweiwöchige Frist zur Nachlieferung zu setzen. Ist dann noch immer keine Lieferung in Sicht, können Kunden vom Kaufvertrag zurücktreten. Ist es extrem wichtig, dass die Lieferung termingerecht geliefert wird, z. B. weil es sich um ein Geburtstagsgeschenk handelt, kann der Kunde laut ARAG Experten auch direkt seinen Rücktritt vom Kaufvertrag erklären.
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