Wer darf wie oft Blut spenden?
In Deutschland darf nach Auskunft der ARAG Experten grundsätzlich jeder Blut spenden, der 18 Jahre alt und gesund ist. Erstspender sollten nach der "Richtlinie Hämotherapie" der Bundesärztekammer (BÄK) nicht älter als 60 Jahre sein, Wiederholungsspender dürfen bis zum 68. Lebensjahr spenden. Ältere Spender oder Erstspender über 60 Jahre können nur nach individueller ärztlicher Entscheidung Blut spenden. Zudem müssen Blutspender mindestens 50 Kilogramm schwer sein. Die Richtlinie schreibt auch vor, dass eine erneute Blutspende in der Regel erst nach zwölf Wochen, frühestens aber nach acht Wochen möglich ist. Innerhalb eines Jahres dürfen bei Frauen zwei Liter Blut entnommen werden; bei Männern sind es drei Liter.
Wer genau wissen möchte, ob er als Spender in Frage kommt, kann vor einem entscheidenden Arztgespräch in einem Online-Spende-Check selbst seine Spendetauglichkeit testen.
Blutspendetermine in der Nähe und Informationen zur Blutspende beim Deutschen Roten Kreuz findet man laut ARAG Experten unter: www.drk-blutspende.de/blutspendetermine/ .
Ein Drittel der Bevölkerung kann Blut spenden
In Deutschland sind nach Informationen der ARAG Experten etwa 33 Prozent der Bevölkerung theoretisch dazu in der Lage, Blut zu spenden. Tatsächlich tun es aber nur etwa drei Prozent. Und obwohl jede Blutspende in bis zu drei Präparate aufgeteilt wird und somit bis zu drei Menschen geholfen werden kann, ist das auf Dauer zu wenig, um die Gesamtbevölkerung mit Blutprodukten zu versorgen. Schließlich sind viele Menschen einmal in ihrem Leben auf Spenderblut oder Blutprodukte angewiesen. Etwa sechs Prozent der Bevölkerung sind laut dem Deutschen Roten Kreuz als Dauerspender notwendig, um die Versorgung langfristig zu sichern. 90 Prozent aller Blutkonserven werden in der Notfallmedizin und der Unfallchirurgie verbraucht. Diese Eingriffe kann man weder planen noch verschieben – deshalb müssen jederzeit ausreichend Reserven vorhanden sein.
Blutspender sind gesetzlich unfallversichert
Um die Blutspender zu schützen und ihr Engagement zu honorieren, stehen sie unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Schutz des Spenders und die Sicherheit des Empfängers stehen für Blutspendedienste an erster Stelle.
Um Ansteckungen auszuschließen, wird bei jedem Spendevorgang steriles Einwegmaterial verwendet. Das Risiko einer Infektion ist also verschwindend gering. Sollte dennoch etwas passieren, sei es durch eine Infektion oder durch einen Sturz aufgrund von Kreislaufproblemen, sind Blutspender gesetzlich unfallversichert. Sogar der direkte Weg zur Spende und wieder nach Hause ist versichert.
Wichtig ist laut ARAG Experten, dass Betroffene den Blutspendedienst über den Unfall informieren, der diese Meldung wiederum an die gesetzliche Unfallversicherung weitergibt. Die Versicherung kommt dann für alle Behandlungskosten auf, die mit dem konkreten Unfall in Zusammenhang stehen.
Werden Reha-Maßnahmen nötig, sind auch diese abgesichert. Zudem hat der Blutspender während der Dauer der medizinischen Reha sogar Anspruch auf Verletztengeld, wenn er durch den Unfall arbeitsunfähig ist.
Auch ARAG Mitarbeiter spenden
Am heutigen Dienstag spenden die ARAG Mitarbeiter im Düsseldorfer ARAG Tower Blut. Der ARAG Blutspendetag in Kooperation mit dem DRK findet bereits zum vierten Mal statt. Erstmals gibt es dieses Jahr eine kombinierte Aktion aus Blutspende und Typisierung, um sich als Stammzellenspender registrieren zu lassen. Dafür wurde als Partner die Westdeutsche SpenderZentrale (WSZE) ins Boot geholt.
Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sport-und-gesundheit/