Nichts anbrennen lassen
Um die Wahrscheinlichkeit dass es in ihrem Haus zu einem Brand kommt einzudämmen, können Sie zunächst relativ simple Maßnahmen ergreifen. Dabei gilt, dass Wachskerzen zwar ein höheres Brandrisiko bergen als elektrische Lichter, beide Beleuchtungsmöglichkeiten aber Feuer fangen können. Deshalb gelten, ob „echtem“ oder elektrischem Licht, dieselben Regeln: ein Eimer Wasser neben dem Weihnachtsbaum, den Raum nie verlassen wenn Lichter brennen, für einen festen Stand des Weihnachtsbaumes sorgen, trockene Gestecke und Zweige möglichst feucht halten. All diese Hinweise können die Brandgefahr minimieren. Falls Sie Lichterketten verwenden, sollten Sie diese zudem regelmäßig auf kaputte Birnen oder Kabel untersuchen, da sonst Schwelbrände entstehen können. Wer Kerzen bevorzugt, sollte diese nie unterhalb von Ästen und nur mit nicht-brennbaren Kerzenhaltern am Baum befestigen.
Wenn es trotzdem brennt
Sollte dennoch ein Feuer ausbrechen, muss zunächst die Feuerwehr informiert werden. Danach sollten gefährdete Menschen in Sicherheit gebracht und die Brandstätte sollte verlassen werden. Ist der Brand dann eingedämmt, wird zumeist das Ausmaß der Katastrophe deutlich. Da in der Hausratversicherung generell Schäden durch Feuer versichert sind, kann ein Großteil des materiellen Schadens durch diese gedeckt werden. Allerdings haftet die Hausratversicherung nicht für grobe Fahrlässigkeit, was im entscheidenen Moment böse enden kann. Denn wer zum Beispiel ein offenes Feuer (also auch die brennenden Kerzen am Baum) gänzlich alleine lässt, handelt fahrlässig und gefährdet den Versicherungsschutz. Dies kann insbesondere bei einem Feuer schwerwiegende Folgen haben, denn vieles wird nicht so sehr durch den Brand, sondern mehr durch die Löschversuche zerstört.
Besser zuviel als zuwenig
Da die Gefahr eines Feuerausbruchs durch brennende Kerzen und leicht entzündliche Gegenstände gerade in der Weihnachtszeit so besonders hoch ist, raten ARAG Experten zu einem sehr umsichtigen Verhalten. Schon ein einziger Feuerlöscher im Haushalt kann Schwerwiegendes verhindern; die Installation von Rauchwarnmeldern Leben retten. Damit die selige Weihnachtszeit auch fröhlich bleibt, sollten Sie der Feuergefahr lieber mit zuviel als zuwenig Vorsorge begegnen.
Ärger mit der Versicherung
Kommt es dennoch zum Brand kann es neben dem vermiesten Weihnachtsfest auch noch zu Ärger mit der Versicherung kommen. Denn die kann Ihre Leistung unter Umständen ablehnen. Bei Wunderkerzen am Weihnachtsbaum sollte man beispielsweise besonders vorsichtig sein. Denn kommt es dann zum Brand, zahlt möglicherweise die Versicherung nicht. In einem speziellen Fall zündeten die Versicherten unmittelbar am Weihnachtsbaum Wunderkerzen an, wodurch ein Brand entstand. Das Landesgericht in Offenburg hatte in einem Urteil (Az.: 2 O 197/02) entschieden, dass die Versicherten grob fahrlässig gehandelt hatten. Die Hausratversicherung musste daher die durch den Schaden entstandenen Kosten nicht zahlen. Das Landesgericht Bielefeld weist darauf hin, dass Eltern ihre Feuerzeuge nicht in der Reichweite ihrer Kinder aufbewahren sollten. In dem entschiedenen Fall hatte ein achtjähriges Kind selbstständig mit dem Feuerzeug Teelichter angezündet und einen Brand verursacht. Da das Kind nicht für den Schaden verantwortlich gemacht werden kann, haften die Eltern und nicht die Hausratversicherung für den entstandenen Brandschaden, urteilte das Landesgericht Bielefeld (Az.: 21 S 166/06).