Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 829455

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Deutschland http://www.arag.de
Ansprechpartner:in Frau Brigitta Mehring +49 211 9632560
Logo der Firma ARAG SE

Brexit: Weicher Deal mit harter Landung

ARAG Experten über die Auswirkungen des Brexit-Deals auf Verbraucher

(lifePR) (Düsseldorf, )
Auf den buchstäblich letzten Drücker ist es nun doch noch zu einem Abkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union gekommen. Der Brexit steht also. Die ARAG Experten geben einen Überblick über die wichtigsten Änderungen, die ab 1. Januar 2021 vorläufig in Kraft treten.

Einreise ins Vereinigte Königreich
Bürger aus der Europäischen Union (EU), Norwegen, Liechtenstein, Island und der Schweiz, die trotz bestehender Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ins Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland (kurz Vereinigtes Königreich, engl.: United Kingdom, UK) reisen, können auch nach dem 1. Januar 2021 für kurze Reisen und Ausflüge visumsfrei einreisen. Allerdings warnen die ARAG Experten vor einem nicht notwendigen Trip zu unserem Nachbarn: Das Land ist besonders stark vom Coronavirus betroffen. Zudem wurde im Süden Englands eine neue Variante von COVID-19 festgestellt, die offenbar eine noch größere Ansteckungsgefahr besitzt.

Leben und arbeiten in UK
Wer künftig in UK arbeiten und leben will, muss ein Arbeitsvisum beantragen. Dazu führt das Vereinigte Königreich ab Januar ein Punkte-basiertes System für Einwanderer und Fachkräfte ein. Dabei muss der Bewerber nachweisen, dass er ein Stellenangebot von einem zugelassenen Sponsor erhalten hat, das mit einer Besoldung in Höhe des jährlichen Mindestgehaltes (26.500 Pfund Sterling; umgerechnet knapp 30.000 Euro) oder des für die Tätigkeit üblichen Entgelts einhergeht. Auch ist ein Nachweis über ausreichende Englischkenntnisse (Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) erforderlich. Die Beantragung der britischen Staatsangehörigkeit bleibt nach wie vor gleich: Wer schon länger als fünf Jahre auf der Insel gelebt hat, der englischen Sprache mächtig ist und sich nichts hat zuschulden kommen lassen, darf auch weiterhin die britische Staatsangehörigkeit beantragen. Er ist dann jedoch kein EU-Bürger mehr.

Studieren in UK
Ein Studium im Vereinigten Königreich ist auch nach dem Brexit weiterhin möglich. Allerdings kommen Studenten nicht mehr in den Genuss eines Erasmus-Stipendiums. Nach Auskunft der ARAG Experten nimmt das Vereinigte Königreich nicht mehr am europäischen Austauschprogramm teil.

Sonstige Änderungen
Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bleibt zunächst gültig, bis sie abgelaufen ist. So können Reisende auch künftig vom heimischen Krankenversicherungsschutz Gebrauch machen. Auch beim mobilen Telefonieren bleibt alles beim Alten: Die großen Telefonanbieter wollen keine Roaming-Gebühren erheben.

Der Warenaustausch wird kompliziert
Auch wenn das Vereinigte Königreich ab 1. Januar 2021 nicht mehr zur europäischen Zollunion gehört, soll es weder Zölle noch Mengenbegrenzungen im Im- und Export geben. Allerdings müssen britische Exporteure künftig nachweisen, dass die Ware, die sie in der EU verkaufen wollen, überwiegend im eigenen Land hergestellt wurde und dass Produktstandards sowie die EU-Regeln zur Lebensmittelsicherheit eingehalten wurden. Die Bürokratie wird also deutlich komplizierter.

Für eine Ratifizierung des Deals noch in diesem Jahr bleibt der EU nicht mehr genügend Zeit. Also treten die Änderungen zum 1. Januar zunächst einmal nur vorläufig in Kraft, bis das EU-Parlament im Januar nachträglich seine Zustimmung erteilt. Theoretisch kann der Vertrag also noch abgelehnt werden.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/...

Website Promotion

Website Promotion
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.