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Brückentage

(lifePR) (Düsseldorf, )
Feiertage bringen oft auch so genannte Brückentage hervor. Jetzt gerade Christi Himmelfahrt, Pfingsten und Fronleichnam: Immer wieder kann man in diesen Wochen geschickt aus wenigen freien Tagen ganz viel Freizeit machen. Perfekt für eine kleine Reise. ARAG Experten geben wertvolle Tipps rund um den Brückentag!

Recht auf frei am Brückentag?

So verlockend es ist, mit nur einem Brückentag ein paar freie Tage zu erreichen, wenn der Chef "Nein" sagt, muss der Arbeitnehmer zum Dienst erscheinen. Ein Recht auf brückentagsfrei gibt es nicht. Zwar ist niemand verpflichtet, seinen Urlaub ausschließlich wochenweise zu nehmen, aber ohne eine Zusage vom Vorgesetzten geht es nicht. Der darf den Urlaub beispielsweise dann verweigern, wenn dringende betriebliche Belange entgegenstehen. Wird der Urlaubstag nicht genehmigt, hilft es wenig, einfach zu Hause zu bleiben oder krankzufeiern. Sie riskieren eine Abmahnung oder sogar die Kündigung, weil Sie unberechtigt dem Arbeitsplatz ferngeblieben sind.

Brückentags-Miniurlaub: Wie lange dauert die Reise?

Verreisen inklusive Brückentag: Sie starten Mittwoch, kommen Sonntag zurück. Macht fünf Tage. Den Richtern am Oberlandesgericht Köln stellte sich in einem Streit ums Wettbewerbsrecht die Frage, wie viele Übernachtungen eine in diesem Fall "siebentägige Reise" umfassen muss. Ein Reiseunternehmen, das für eine siebentägige Pauschalreise geworben hatte, obwohl der Aufenthalt vor Ort nur sechs Nächte dauerte, war verklagt worden. Die Richter entschieden, dass die beanstandete Werbung nicht wettbewerbswidrig sei. Es sei bei Reisen üblich, dass sowohl der Anreise- als auch der Abreisetag als Reisetage mitgezählt werden, so dass von einer siebentägigen Reise bereits dann gesprochen werden kann, wenn diese sechs Übernachtungen umfasst. Niemand gehe davon aus, dass man bei einer siebentägigen Reise auch 7 x 24 Stunden vor Ort ist. (OLG Köln, Beschluss vom 22.01.2013, Aktenzeichen 6 W 17/13)

Kurzreisen-Schnappschüsse

Beliebtes Brückentags-Reiseziel: Paris! Der Eiffelturm ist ein Muss und zieht Touristen magisch an. Achtung, wenn Sie ihn fotografieren! Tagsüber ist das kein Problem, aber für Nachtaufnahmen sollten Sie wissen: Die französische Firma, die die Licht-Installation entworfen hat, hat sich den nächtlich angestrahlten Eiffelturm schützen lassen. Also die Schnappschüsse besser nur privat nutzen. Eine Veröffentlichung der Fotos verletzt das Urheberrecht.

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