Verkehrsteilnehmer sind grundsätzlich aufgefordert, sich an die Straßengegebenheiten anzupassen, um Unfälle zu vermeiden. Gerade für ungeschützte Motorradfahrer kann entsprechende Umsicht lebenswichtig werden. Glück im Unglück hatte daher ein Motorradfahrer, der auf regennasser Straße in einer Kurve die Kontrolle über sein Zweirad verlor und stürzte. Da er mit 40 km/h relativ langsam unterwegs war, verletzte er sich nur leicht. Dafür war sein Motorrad ein wirtschaftlicher Totalschaden. Der Zweiradfahrer verklagte das zuständige Bundesland auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, denn er machte den schlechten Zustand des Straßenbelags für seinen Unfall verantwortlich, der bei Nässe unzumutbar gewesen sei. ARAG Experten weisen darauf hin, dass ein Bundesland unter bestimmten Umständen tatsächlich in die Haftung für schlechte Straßen genommen werden kann. In diesem Fall war bei einer Zustandserhebung bereits Jahre zuvor mangelnder Grip des Belags festgestellt worden. Genug Zeit also für die Verwaltung, nachzubessern. Und so bekam der Motorradfahrer im Fall 5.400 Euro Entschädigung zugesprochen (Landgericht Detmold, Az.: 9 O 86/15).
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Bundesland haftet für abgenutzten Straßenbelag
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