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BVerfG verhängt Missbrauchsgebühren

(lifePR) (Düsseldorf, )
Die höchste richterliche Instanz in Deutschland und die obersten Hüter unserer Verfassung sind die Richter des Bundesverfassungsgerichts. Die Damen und Herren dieses erlesenen Kreises sehen sich allerdings immer öfter mit Lappalien und Bagatellklagen von prozesswütigen Prinzipienreitern konfrontiert. Bereits im Januar berichteten daher die ARAG Experten von einem Fall, bei dem ein Professor die gegen ihn verhängte Geldstrafe von 275 Euro wegen überhöhter Geschwindigkeit nicht zahlen wollte. Als er die Rechtssache bis vor das BVerfG trieb, war es den Richtern zu dumm. Sie konstatierten, dass seine Rechtssache offensichtlich keinerlei Aussicht auf Erfolg habe und belegten ihn mit einer Missbrauchsgebühr. Die abschreckende Wirkung dieser Maßnahme hielt sich aber wohl in Grenzen. Denn kürzlich gingen weitere Klagen bei den obersten Richtern ein, von denen zwei so schlampig vorbereitet und mit Formfehlern gespickt waren, dass die ganze Sache aussichtlos war. Auch hier reagierten die Richter nun mit Missbrauchsgebühren zwischen 200 und 1.000 Euro. In einem besonders krassen Fall hatte sich der Kläger wegen eines Bußgeldes von fünf Euro für falsches Parken bis nach Karlsruhe geklagt. Da die Verfassungsbeschwerde erkennbar aussichtslos war, wurde die Verfassungsbeschwerde erst gar nicht zur Entscheidung angenommen und die Missbrauchsgebühr festgesetzt (BVerfG, Az.: 2 BvR 161/09 und 2 BvR 191/09 und 2 BvR 239/09).

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