Was ist Spoofing?
Spoofing ist englisch und bedeutet etwa Manipulation oder Verschleierung. Beim sogenannten Call-ID-Spoofing handelt es sich um eine neue Form der Telefonabzocke. Dabei lassen Unbekannte eine falsche Nummer auf dem Display des Angerufenen erscheinen. Oft bedienen sich die Betrüger der Nummern seriöser Organisationen, und täuschen damit eine organisatorische Nähe zu offiziellen Stellen vor. Opfer waren auch schon das Amts- und Landgericht Bonn, die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die Staatsanwaltschaft Stuttgart, die Bundesagentur für Finanzdienstleistungen (BaFin) und die Bundesnetzagentur. Die Telefonabzocker bleiben auf diese Weise unbekannt.
Was steckt dahinter?
Der Hintergrund für die Betrugsmasche ist Fachleuten ganz klar. Die kriminellen Anrufer wollen an die Kontodaten der Angerufenen kommen. Unbekannte haben so zum Beispiel mehrere Verbraucher angerufen und in Telefongesprächen Gewinnspiele verkauft oder die Rückzahlung angeblicher Internet-Spielschulden gefordert. Die bekannte Telefonnummer im Display scheint die Behauptungen der Betrüger zu untermauern und lässt den Anruf seriös erscheinen.
Mehr als ärgerlich
Für die wahren Inhaber der benutzten Telefonnummern ist das Vorgehen der Betrüger aber nicht nur ärgerlich. Bemerken die Oper der Abzocker den Betrug, drücken viele erst einmal die Rückruftaste ihres Telefons. Der Eigentümer der widerrechtlich benutzten Telefonnummer muss sich dann die Unmutsäußerungen der Opfer anhören. Das kann mit zahllosen Anrufen über lange Zeit einhergehen, so dass entnervte Teilnehmer schon ihre Telefonnummern ändern mussten; auf den Folgekosten bleiben sie zumeist sitzen. Oder die angerufenen Betrugsopfer erstatten berechtigterweise Anzeige. Der ahnungslose Eigentümer der benutzten Telefonnummer muss dann den Anfangsverdacht gegen seine Person ausräumen.
Warum ist das möglich?
Stellt sich die Frage, warum so ein Klau der Call-ID, also der Telefonnummer überhaupt technisch möglich ist. ARAG Experten erläutern, dass es auch legale Formen von Call-ID-Spoofing gibt. Ein Beispiel ist ein Sekretariatsservice, der mit entsprechenden Anrufen beauftragt wird. Dazu muss allerdings ein Nutzungsrecht über die jeweilige Nummer vorliegen. Liegt diese nicht vor und wird somit unberechtigt von diesem Verfahren Gebrauch gemacht, liegt ein Verstoß gegen § 66 des Telekommunikationsgesetzes vor. Diese Verstöße will die Bundesnetzagentur nun verstärkt mit Bußgeldern ahnden.