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Carsharing

(lifePR) (Düsseldorf, )
Die Ferien- und Urlaubszeit neigt sich dem Ende. Pendlerzüge, sind wieder zum Bersten gefüllt, in Bussen und Bahnen herrscht zur Hauptverkehrszeit wieder drangvolle Enge. Da möchte so mancher den Weg zur Arbeit doch lieber mit dem Auto bestreiten; es muss ja nicht immer das eigene sein. In Zeiten steigender Unterhaltskosten und Parkplatzengpässen bietet sich Carsharing als langfristige Alternative an. Worum es sich dabei handelt und welche Vor- und Nachteile damit verbunden sind, klären im Folgenden ARAG Rechtsexperten:

Was versteht man unter Carsharing?

Beim Carsharing handelt es sich nicht um eine klassische Fahrgemeinschaft, sondern um eine organisierte gemeinschaftliche Nutzung eines oder mehrerer Autos. Der bloße Autotausch unter Bekannten fällt nicht hierunter. Man bucht flexibel und individuell ein Fahrzeug, dessen Anschaffungs- und Unterhaltskosten auf die Nutzer verteilt werden. Für den Nutzer fallen Zeit- und Benzinkosten sowie auch eine Grundgebühr, deren Höhe sich nach dem jeweiligen Anbieter richtet, an.

Es gibt das Carsharing in 2 Formen - privat und kommerziell.

Das Autoteilen zwischen Privatpersonen gibt es länger als das kommerzielle Carsharing. Es ist heutzutage umfassender geregelt als früher. So wird die Frage nach der Haftung z. B. auf Internetplattformen über spezielle Versicherungen, die auf die Situation des privaten Carsharings zugeschnitten sind, geregelt. Bei privatem Carsharing sollte ganz aufmerksam auf die Zuverlässigkeit des Anbieters sowie die vertraglichen Regelungen geachtet werden. Meist ist mit Carsharing jedoch der kommerzielle Weg des Autoteilens gemeint. In diesem Fall sind die Fahrzeuge auf festgelegten Parkplätzen z. B. am Hauptbahnhof einer Stadt verteilt. Um ein Auto reservieren und dann für den gewünschten Zeitraum (auch stundenweise) nutzen zu können, muss man zunächst Mitglied in einer Carsharing-Organisation werden. Die Regelungen für die Mitgliedschaft und den Reservierungsweg variieren. Da langfristige und kostenpflichtige Mitgliedschaften entstehen können, sollte immer genau auf den Vertragsinhalt und die AGB der Carsharing-Organisation geachtet werden.

Vor- und Nachteile

Der wichtigste Vorteil beim Carsharings ist natürlich, dass Anschaffungskosten und Kfz-Steuer entfallen oder zumindest auf viele Schultern verteilt werden. Hinzu kommt die Möglichkeit der bedarfsabhängigen Wahl unterschiedlicher Fahrzeuge, die Flexibilität hinsichtlich der Nutzung anderer Verkehrsmittel und des individuellen Einsatzes des Fahrzeuges. Und nicht zuletzt weniger Arbeit und Ärger durch die Abwicklung z. B. der Wartung des Fahrzeuges, der Formalitäten wie Umweltplaketten sowie anfallender Reparaturen durch die Carsharing-Organisation. Zu den Nachteilen zählen das mögliche Fehlen erwünschter oder benötigter Zusatzausstattungen bei den Fahrzeugen, die eingeschränkte Nutzungsdauer, die Verpflichtung der Rückgabe am Ausgangspunkt, die Reinigungsverpflichtung sowie die fehlende Möglichkeit, im Fahrzeug Gegenstände für die nächste Nutzung zu deponieren.

Kosten

Carsharing ist nicht immer der günstigere Weg, da oft neue Fahrzeuge verwendet werden, deren Anschaffungskosten auf die Mitglieder umgelegt werden, sodass bei häufiger Inanspruchnahme des Carsharing-Programms oder der Nutzung für lange Urlaubsfahren höhere Kosten entstehen könnten, als für den Unterhalt eines eigenen Fahrzeugs oder die Nutzung anderer Verkehrsmittel. Ebenso kann man bei der Kfz-Versicherung seine Schadensfreiheitsklasse einbüßen, da diese z. B. bei einer mehr als einjährigen Unterbrechung der Versicherung eine Verschlechterung der Schadensfreiheitsklasse pro Jahr der Unterbrechung und nach 7 Jahren einen kompletten Verlust des Schadensfreiheitsrabatts vorsehen könnte. Es hängt also im Wesentlichen von den Vertragsbedingungen der Carsharing-Organisation, der Höhe der eigenen Kfz-Versicherung und dem eigenen Nutzungsverhalten ab, ob sich Carsharing als angenehme und kostengünstige Alternative zum eigenen Fahrzeug bzw. zu anderen Verkehrsmitteln lohnt.
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