Kundenkarte 1.0
„Haben Sie eine Kundenkarte?“ Die Frage an der Kasse kann zuweilen ein wenig nervig erscheinen. Aber sie ist erfolgreich. Denn laut Payback, einem der mit 30 Millionen aktiven Kartennutzern größten Anbieter von Bonuskarten in Deutschland, wird die Karte täglich rund vier Millionen Mal an den Kassen der Partner vorgezeigt. Über 200 Millionen solcher Kundenkarten gibt es hierzulande. Und das, obwohl sich damit in der Regel lediglich etwa ein Prozent auf den Einkaufspreis sparen lässt.
Cashback-Portale im Internet
Bis zu zehn Prozent Rabatt auf den Nettowarenwert erhält man hingegen bei Online-Einkäufen, wenn man sie über so genannte Cashback-Portale tätigt. Um in den Genuss von Rabatten zu kommen, muss man sich lediglich auf dem Portal seiner Wahl online registrieren und dann darüber den Einkauf abwickeln. Für die Registrierung im Netz sind in der Regel deutlich weniger Daten erforderlich als bei der guten alten Kundenkarte. Meist reichen Benutzername und Kundennummer. Namen und Bankdaten müssen Nutzer erst dann angeben, wenn sie sich das Guthaben auszahlen lassen wollen.
Echtes Sparpotenzial
Die Höhe der Rabatte ist je nach Branche sehr unterschiedlich. Während man bei Elektronikartikeln oft nur bis zu drei Prozent spart, bekommt man bei einem Mietwagen oder bei Schuhen oft bis zu zehn Prozent Rabatt. Bei Online-Blumenhändlern ist gerade an Feiertagen sogar noch mehr drin. Die ARAG Experten raten, bei der Auswahl des Cashback-Anbieters darauf zu achten, dass möglichst viele Händler dort mitmachen und vor allem die eigenen Lieblingsshops dabei sind. Trotz Rabattversprechen sollte man nicht darauf vertrauen, automatisch den besten Preis über sein Cashback-Portal zu bekommen. Ein Preisvergleich im Netz sollten Verbraucher trotzdem anstellen.
Guthaben
Viele Cashback-Anbieter zahlen Guthaben erst ab einer Mindestsumme aus. Oft liegt diese bei 20 Euro. In dem Fall raten die ARAG Experten dringend dazu, sich Guthaben zeitnah auszahlen zu lassen, wenn die entsprechende Summe erreicht wird. Denn falls der Anbieter Pleite geht, hat man keinen Anspruch auf sein Guthaben.
Unlautere Geschäftsbedingungen
Obwohl rechtlich unzulässig, erlischt bei einigen Cashback-Portalen das Guthaben schon nach ein oder zwei Jahren. Vorgeschrieben sind hierzulande allerdings drei Jahre, die das angesammelte Guthaben gültig sein muss. Auch das ersatzlose Streichen des Kontos, und damit des Guthabens, wenn man seine Mitgliedschaft kündigt, ist zwar nicht rechtens, wird aber durchaus praktiziert. Auch darauf sollten Nutzer also ein Auge haben. Wer nach der Registrierung eine Werbeflut fürchtet, kann die Zusendung von Newslettern, Angeboten und dergleichen in seinen Konto-Einstellungen jederzeit ändern.