Baden-Württemberg
Hier heißt es für alle Schüler: Vor dem 4. Mai 2020 geht nichts! Erst dann beginnt die stufenweise Öffnung der allgemeinbildenden Schulen mit den Jahrgängen, die in diesem oder nächstes Jahr ihre Abschlussprüfungen haben. Der Studienbetrieb an den Universitäten und Hochschulen wurde ab 20. April in digitalen Formaten wieder aufgenommen. Auch Hochschulbibliotheken können unter Auflagen wieder öffnen.
Bayern
Der Freistaat setzt seine Corona-Strategie recht strikt fort. Die Schulen bleiben bis 27. April geschlossen. Dann dürfen Abschluss- und Meisterklassen den Unterricht zur Prüfungsvorbereitung wieder aufnehmen. Erst ab dem 11. Mai werden weitere Jahrgangsstufen einbezogen, vor allem die, deren Schulabschluss im nächsten Jahr ansteht. Die Ausgangsbeschränkung wird etwas gelockert und an andere Bundesländer angepasst. So ist Sport und Bewegung an der frischen Luft „nicht nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstands zulässig, sondern zusätzlich mit einer haushaltsfremden Person“. Seit dem 20. April dürfen auch in Bayern Baumärkte und Gärtnereien wieder öffnen, ab 27. April folgen Kfz-, Fahrradhändler und Buchhandlungen sowie andere Geschäfte bis 800 Quadratmeter (qm) Verkaufsfläche. Allerdings gilt hier eine Fläche von 20 qm pro Person, in anderen Bundesländern sind doppelt so viele Kunden gleichzeitig im Laden erlaubt. Friseure dürfen erst am 4. Mai wieder öffnen. Eine Maskenpflicht für Nahverkehr und Einzelhandel soll es ab 27. April geben.
Berlin
In Berlin fanden die Abiturprüfungen ab dem 20. April statt. Ab 27. April dürfen die Schüler der zehnten Klasse zurück in den Unterricht; die übrigen Jahrgänge müssen sich bis mindestens 4. Mai gedulden. Welche Geschäfte bis 800 qm öffnen dürfen, entscheidet der Senat am heutigen 21. April. Bis dahin bleibt es in Berlin beim Verbot für alle Verkaufsstellen und auch Friseure.
Brandenburg
Als eines der ersten Bundesländer lässt Brandenburg bei Einhaltung der Abstandsregelungen und nach vorheriger Genehmigung Versammlungen unter freiem Himmel bis zu 20 Personen wieder zu. Auch in Parks und auf Parkbänken ist das Verweilen – unter strikter Einhaltung der Abstandsregeln – wieder erlaubt. Auch Taufen und Bestattungen sind wieder mit bis zu 20 Teilnehmern erlaubt. Der Einzelhandel sowie Kfz-, Fahrradhändler und Buchhandlungen mit bis zu 800 qm – oder darauf reduzierter – Verkaufsfläche dürfen ab 22. April öffnen. Die Abiturprüfungen finden auch in Brandenburg seit dem 20. April statt und Studenten können in Ausnahmefällen in dieser Woche ihre Prüfungen ablegen. Die zehnten Klassen können ab 27. April wieder in die Schule gehen. Welche Schüler danach wieder den Unterricht besuchen dürfen, klärt sich am 8. Mai.
Bremen
In Bremen bleibt der reguläre Unterrichtsbetrieb an den Schulen mindestens bis zum 4. Mai 2020 eingestellt. Prüfungen und prüfungsvorbereitender Unterricht finden ab 27. April statt. Geschäfte mit einer Fläche von bis zu 800 qm dürfen seit 20. April wieder öffnen. Dazu gehören auch größere Betriebe, die ihre Verkaufsfläche entsprechend einschränken. Einkaufszentren dürfen ebenfalls schon öffnen, wenn sie ein entsprechendes Sicherheitskonzept vorlegen. Haare schneiden muss man sich in Bremen allerdings noch bis Anfang Mai selbst.
Hamburg
Die schriftlichen Abiturprüfungen finden vom 21. April bis 6. Mai statt. Ab 27. April können sich Schüler der Abschlussjahrgänge wieder in der Schule auf ihren Abschluss vorbereiten; ab 4. Mai folgen dann sukzessive die übrigen Jahrgänge. Mit der Ladenöffnung hält es der Stadtstaat wie Bremen: Bis 800 qm – gegebenenfalls mit verkleinerter Fläche – darf der Verkauf im Einzelhandel starten.
Hessen
Hier drücken Schüler ab 27. April wieder die Schulbank: Zunächst Viertklässler und sämtliche Abschlussjahrgänge an den diversen Bildungseinrichtungen. Ab 4. Mai folgen weitere Jahrgänge. Dabei dürfen bis maximal 15 Schüler pro Klassenraum anwesend sein. Lehrer, die älter als 60 Jahre sind, sind vom Schulbetrieb befreit. Geschäfte bis 800 qm dürfen öffnen, wenn sie maximal eine Person pro 20 qm zur selben Zeit einlassen. Das gilt auch für größere Läden, wenn sie ihre Verkaufsfläche auf weniger als 800 qm reduzieren.
Mecklenburg-Vorpommern
Hier durften Bau- und Gartenmärkte bereits am 18. April wieder ihre Pforten öffnen. Der Einzelhandel folgte am 20. April mit einer – eventuell entsprechend reduzierten – Verkaufsfläche bis 800 qm und maximal einem Kunden pro zehn qm. Friseure hingegen dürfen erst Anfang Mai öffnen. Dafür sind Versammlungen unter freiem Himmel mit bis zu 50 Teilnehmern seit 20. April unter Einhaltung der Abstandsregelungen wieder erlaubt. Am 27. April werden allgemeinbildende Schulen für die Prüfungsvorbereitungen und für Prüfungen zur Mittleren Reife und zum Abitur geöffnet. Die restlichen Jahrgänge folgen ab 4. Mai nach und nach. Wann Campingplätze wieder öffnen dürfen, wird bis zum 27. April geprüft. Ab diesem Tag soll auch in Bussen und Bahnen ein einfacher Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
Niedersachsen
Niedersachsen hält sich weitestgehend an die Vereinbarungen zwischen der Bundeskanzlerin und den Länderchefs vom 15. April 2020: Ab dem 27. April werden die Schulen zunächst für Abschlussklassen wieder öffnen, so dass das Abitur und alle anderen Abschlüsse normal stattfinden können. Geschäfte bis 800 qm Verkaufsfläche dürfen wieder öffnen und dabei maximal einen Kunden pro zehn qm gleichzeitig einlassen. Größere Läden dürfen auch hier öffnen, wenn sie die Fläche entsprechend reduzieren.
Nordrhein-Westfalen
Anträge auf Soforthilfe können in Nordrhein-Westfalen (NRW) ab sofort wieder online gestellt werden. Cyberkriminelle hatten letzte Woche mit einer Fake-Seite dafür gesorgt, dass das Land die Auszahlungen gestoppt hatte. Die Schule begann am 20. April zunächst nur für Schulleitungen und Lehrkräfte, um den Schulbetrieb vorzubereiten. Ab 23. April öffnen Schulen ausschließlich für Jahrgänge, die in diesem Jahr ihren Abschluss machen. Die größten Änderungen gab es in NRW beim Handel: So dürfen seit gestern – unabhängig von der Größe der jeweiligen Verkaufsfläche – alle Buchhandlungen, Tierbedarfsmärkte, Bau- und Gartenbaumärkte öffnen; ebenso wie Einrichtungshäuser, Babyfachmärkte und Verkaufsstellen des Kraftfahrzeug- und des Fahrradhandels. Außerdem dürfen alle Handelseinrichtungen wieder betrieben werden, deren reguläre Verkaufsfläche 800 qm nicht übersteigt. Friseurgeschäfte bleiben hingegen bis zum 3. Mai geschlossen.
Rheinland-Pfalz
Am 20. April durften Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 qm wieder öffnen. Das gleiche gilt z. B. für Bibliotheken, Büchereien, Buchhandlungen, Fahrrad- und Autohandel und für Auto-Waschanlagen unabhängig von ihrer Größe. Auch der Straßenverkauf von Eis ist seither erlaubt und Wochenmärkte dürfen auch andere Waren als Lebensmittel verkaufen. Zudem ist die sportliche Betätigung alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstandes im Freien auch auf Sportanlagen wieder erlaubt. Gottesdienste sollen noch im Mai wieder zugelassen werden. Schulen öffnen am 27. April für Abschlussjahrgänge; alle übrigen Schüler sollen ab 4. Mai wieder die Schulbank drücken.
Saarland
Im Saarland wird es erst ab 4. Mai Unterricht für alle Abschlussklassen und die vierten Klassen geben. Ab 20. April ist jedoch die Öffnung von Ladenlokalen bis maximal 800 Quadratmetern Verkaufsfläche generell wieder gestattet. Unabhängig von der Verkaufsfläche dürfen seit 20. April auch Kfz- und Fahrradhändler, Buchhandlungen, Autowaschanlagen öffnen, ebenso wie Grüngutannahmestellen und Wertstoff-Zentren. Präsenzprüfungen an Hochschulen dürfen unter strengen Hygienemaßnahmen ab 24. April durchgeführt werden.
Sachsen
Im Freistaat Sachsen fallen ab sofort alle Ausgangsbeschränkungen weg. Es ist künftig erlaubt, die eigene Wohnung auch ohne triftigen Grund zu verlassen. Die auch andernorts geltenden Kontaktbeschränkungen bleiben aber bestehen. Wie auch in allen anderen Bundesländern dürfen seit 20. April Ladengeschäfte des Einzelhandels jeder Art bis zu einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern geöffnet werden. Bei Gottesdiensten, Beerdigungen, Trauerfeiern und Trauungen sind bis zu 15 Besucher erlaubt. Die Schulen wurden laut Verordnung ab dem 20. April 2020 vorerst ausschließlich für das Personal geöffnet, das zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf ihre Prüfungen notwendig ist. Erst ab dem 22. April 2020 beginnt die eigentliche Prüfungsvorbereitung für Schüler. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung beim Einkauf und in Bus und Bahn bleibt auch weiterhin Pflicht.
Sachsen-Anhalt
Auch in Sachsen-Anhalt dürfen Ladengeschäfte jeder Art bis zu 800 Quadratmetern Verkaufsfläche für den Publikumsverkehr öffnen. Im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern führt eine Verkleinerung der Verkaufsfläche durch Absperrungen hier nicht dazu, dass das jeweilige Ladengeschäft öffnen darf. Auch Friseure dürfen erst am 4. Mai wieder öffnen. Der Schulbetrieb wird ab 4. Mai schrittweise gestartet. Bei den Abschlussprüfungen geht Sachsen-Anhalt derweil eigene Wege: So wurden die Abiturprüfungen auf 4. Mai und 2. Juni verschoben; die Realschlussprüfungen finden ab dem 11. Mai. statt.
Schleswig-Holstein
Die Prüfungsvorbereitungen für Schüler, die den Ersten allgemeinbildenden oder den Mittleren Schulabschluss machen, beginnen ab 22. April 2020. Ab Montag dürfen Kinder- und Jugendtreffs für Gruppen von bis zu fünf Personen wieder öffnen. Anders als in vielen anderen Bundesländern, in denen die 50-Meter-Regelung greift, war und ist in Schleswig-Holstein der Verzehr von Speisen im Umkreis von 100 Metern um das Lokal oder den Imbisswagen verboten. Auch der Ausflug über den 1. Mai an Nord- oder Ostsee muss ausfallen, da das Reisen nach Schleswig-Holstein untersagt bleibt.
Thüringen
Hier startet ab 27. April der Präsenzunterricht zunächst für Abiturienten zur Vorbereitung auf die Abiturprüfungen. Ab 4. Mai beginnen erste Abschlussklassen in mehreren zeitversetzten Schritten den Unterricht; die Details stehen allerdings noch nicht fest. Bis 2. Juni soll dann der Unterricht an allen Schulen in verschiedenen Varianten stattfinden. Es soll einen Mix aus Präsenz- und Distanzunterricht geben. Dabei betont die Landesregierung auf ihrer Homepage: „Ein Zurück zum Zustand vor den Schulschließungen wird es in diesem Schuljahr nicht geben können.“ Thüringer Geschäfte bis zu einer Verkaufsfläche von 800 qm sollen am 24. April öffnen. Tierparks und ähnliche Einrichtungen unter freiem Himmel sowie Museen und Ausstellungen starten am 27. April und Friseure am 4. Mai. Ab 3. Mai sind Versammlungen und Gottesdienste in geschlossenen Räumen bis 30 Personen erlaubt, unter freiem Himmel bis 50 Personen.
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https://www.arag.de/coronavirus/was-ist-noch-wichtig/