Bürger schützen, Arbeitsplätze sichern, Wirtschaft unterstützen – das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz bündelt wirtschaftliche und soziale Maßnahmen, um Folgen der Pandemie abzufedern. So können Arbeitgeber in der Pflegebranche ihren Beschäftigten einen Pflegebonus von bis zu 3.000 Euro steuerfrei zahlen. Auf die Grundsicherung für Arbeitssuchende wird er nach Auskunft der ARAG Experten nicht angerechnet, er muss aber bis Ende des Jahres ausgezahlt werden. Zudem werden die steuerfreien Zuschüsse für Arbeitnehmer im Home-Office verlängert. Steuerpflichtige können auch dieses Jahr pro Tag, den sie ausschließlich von zu Hause aus arbeiten, eine Home-Office-Pauschale von fünf Euro (maximal 600 Euro) geltend machen. Dabei ist egal, ob zu Hause in einem Arbeitszimmer oder am Küchentisch gearbeitet wird. Auch die Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld, mit denen Mitarbeitern ihr ausgefallenes Entgelt auf bis zu 80 Prozent aufgestockt werden kann, bleiben bis Ende Juni 2022 steuerfrei. Um weitere drei Monate verlängert wird auch die Frist zur Abgabe von Steuererklärungen 2020, wenn ein Steuerbrater involviert ist. Auch für Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung selber machen, werden die Fristen für 2021 und 2022 nach Angaben der ARAG Experten verlängert.
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