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Dachlawinen - Schneefanggitter reichen aus!

(lifePR) (Düsseldorf, )
Sind Schneefanggitter an einem Dach montiert, ist ein Hausbesitzer seiner Verkehrssicherungspflicht in der Regel nachgekommen. Grundsätzlich muss sich nämlich jedermann selbst vor Dachlawinen schützen. In einem beispielhaften Fall parkte ein Autobesitzer seinen PKW auf einem öffentlichen Parkstreifen vor einem Haus. Ein Eiszapfen löste sich und es entstand ein Schaden von 2.216,- Euro. Diesen Schaden wollte der Fahrzeughalter vom Hausbesitzer erstattet bekommen. Dieser weigerte sich jedoch, denn sein Haus sei schließlich mit Schneefanggitter gesichert. Mehr kann man wohl nicht verlangen. Stimmt, sagten auch die angerufenen Amtsrichter. Das Anwesen sei mit den Bauvorschriften entsprechenden Schneefanggittern ausgestattet. Auf Grund der Aussagen der angehörten Zeugen stehe fest, dass zu dem Zeitpunkt, als der Kläger parkte, schönes Wetter geherrscht habe. Es habe auch kein Schnee auf der Strasse gelegen. Es habe daher für den Hausbesitzer keine Veranlassung bestanden, besonders hohe Schneefanggitter oder gar Warnschilder anzubringen. Letzteres ist nach Auskunft der ARAG Experten nur nötig, wenn auf Grund der konkreten Wetterlage eine erhöhte Dachlawinengefahr bestünde (AG München, Az.: 132 C 11208/08).

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