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Darf man Tiere im Garten beerdigen?

(lifePR) (Düsseldorf, )
Eigentlich müssen verstorbene Tiere in eine sogenannte Tierkörperbeseitigungsanstalt gebracht werden. Aber ARAG Experten weisen darauf hin, dass Tierhalter ihre Lieblinge ausnahmsweise auch im eigenen Garten beerdigen dürfen, wenn sie die strengen Vorschriften beachten. Diese können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfallen. Grundsätzlich gilt: Ein einzelner Tierkörper bestimmter kleinerer Tierrassen wie beispielsweise Hunde, Katzen, Kaninchen, Wellensittiche oder Zierfinken darf im Garten bestattet werden, wenn das Grundstück nicht im Wasserschutzgebiet liegt und das Trinkwasser nicht gefährdet wird. Auch darf das Grab nicht in unmittelbarer Nähe zu öffentlichen Wegen und Plätzen liegen. Zudem muss der Tierkörper mit mindestens 50 cm Erde bedeckt werden.

ARAG Experten betonen allerdings, dass diese Regelung verständlicherweise nicht für das Lieblingspferd gilt. Für größere Tiere und Nutztiere gelten andere Vorschriften und es drohen empfindliche Geldbußen bei Verstößen. Das Gleiche gilt für das Entsorgen von Tieren im Hausmüll; dies ist ausdrücklich verboten. Eine Alternative zur Beisetzung im Garten ist ein Tierfriedhof oder die Einäscherung in speziellen Krematorien.

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