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Das ändert sich 2009

(lifePR) (Düsseldorf, )
Wie in jedem Jahr traten auch mit dem Beginn des Jahres 2009 einige Gesetzesänderungen in Kraft. Über die wichtigsten geben ARAG Experten einen kurzen Überblick :

- Seit 1. Januar ist der Gesundheitsfond in Kraft. Das bedeutet, dass alle gestzlich Krankenversicherten den selben prozentualen Beitrag abgeben müssen, der mit 15,5 Prozent höher ausfällt als der bisherige Durchschnittssatz. Zudem können Kassen Zusatzbeiträge bis zu einem Prozent des Gehaltes mehr berechnen. Dann gilt laut ARAG für die Versicherten allerdings ein Sonderkündigungsrecht und sie können in eine Kasse eintreten, die keine Zusatzleistung veranschlagt.

- Die Kfz-Steuer wird nicht mehr nach Hubraum, sondern nach CO2-Ausstoß berechnet. Diese Reform betrifft aber vornehmlich die Neuwagenkäufe ab 2009. Wer 2008 einen Neuwagen erworben hat, soll zwischen der neuen und der alten Besteuerung wählen dürfen. Für früher zugelassene Wagen bleibt alles beim alten.

- Ab sofort gilt auch wieder die Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer; und zwar rückwirkend. Wer also bei seiner Lohnsteuer-Erklärung 2007 Daten auf Basis der eingeschränkten Pendlerpauschale angegeben hat, hat einen so genannten vorläufigen Vermerk. Darum wird das Finanzamt das Geld zurückerstatten, ohne dass der Steuerzahler sich beim Finanzamt melden muss. Wer bei seiner Lohnsteuererklärung allerdings keine Kilometer-Angaben gemacht hat, sollte Bescheid geben und die Erklärung neu berechnen lassen, raten ARAG Experten.

- Eltern können 30 Prozent, aber maximal 3.000 Euro, des Schulgeldes ihrer Kinder als Sonderausgaben von den Steuern absetzen. Dies gilt für alle allgemeinbildenden Schulen, die im Europäischen Wirtschaftsraum liegen.

- Bis zu 500 Euro sollen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern für bestimmte gesundheitsfördernde Maßnahmen zusätzlich zu ihrem Arbeitsentgelt auszahlen können. Dieser steuerfreie Zuschuss kann sogar rückwirkend ab 2008 veranschlagt werden.

- Beim TÜV wird neben den bisher üblichen Dingen wie Licht, Bremsen und Rost nun bei der Hauptuntersuchung auch verstärkt die Elektronik in Fahrzeugen überprüft. Betroffen sind hauptsächlich Fahrzeuge, die ab April 2006 neu zugelassen wurden. Wenn ältere Modelle überprüft werden, müssen diese technisch besonders ausgestattet sein und den Maßgaben von 2006 entsprechen.

- Ehrenamtlich Tätige, die sich in Vereinen im Europäischen Wirtschaftsraum engagieren, werden in Zukunft mit den Helfern aus deutschen Vereinen gleichgesetzt. Das bedeutet laut ARAG Experten, dass ein Helfer bis zu 500 Euro im Jahr steuerfrei dazu verdienen darf, ein Übungsleiter sogar 2.100.

- Haus- und Wohnungsbesitzer, die noch im Genuss der Eigenheimzulage sind, sollen weiterhin die Kinderzulage für ihre Sprösslinge bis zu deren 27 Lebensjahr erhalten, wenn diese durch ihre Lebensführung noch einen Anspruch auf Kindergeld hätten. Einfluss auf die 25-Jahr-Grenze beim Kindergelderhalt hat dies jedoch nicht.

- Steuerstraftaten verjähren erst nach zehn anstatt wie bisher nach fünf Jahren.

- Unternehmen dürfen ihre EDV-gestützte Buchführung ins Ausland verlegen. Dabei müssen sie aber darauf achten, dass die Unterlagen zeitnah vorzeigbar sein müssen, ergänzen die ARAG Experten.

- Selbständige, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, verlieren ihren automatischen Anspruch auf Krankengeld. Daher sollten sich Betroffene entweder durch private Versicherungen oder durch den dann angebotenen Wahltarif der gesetzlichen Kassen zusätzlich absichern, raten ARAG Experten.

Download der Presse-Information unter: www.arag.de/...
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