- Arbeitslosenversicherung
Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung erhöht sich von 2,8 auf 3,0 Prozent des Bruttolohnes.
- GKV
Der Beitragssatz der Gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich von 14,9 auf 15,5 Prozent. Der Arbeitgeberanteil steigt dabei von 7,0 auf 7,3 Prozent, die Arbeitnehmer zahlen 8,2 Prozent von Ihrem Bruttolohn statt bisher 7,9 Prozent.
- Zusatzbeitrag
Sofern eine gesetzliche Krankenkasse nicht mit ihren Mitteln auskommt. Kann sie Zusatzbeiträge von den Versicherten in benötigter Höhe verlangen. Die bisherige Höchstgrenze gilt nicht mehr. Bezieher von ALG II müssen die Zusatzbeiträge nicht mehr zahlen.
- Arzneimittel
Ab 2011 zahlt die GKV nur noch das billigste Präparat mit dem verschriebenen Wirkstoff. Für teurere Medikamente können sich Kassenpatienten nur noch entscheiden, wenn sie die höheren Kosten selbst tragen. Ansonsten gibt es die teureren Arzneien nur noch, wenn dies medizinisch erforderlich und vom Arzt ausdrücklich bestätigt wurde.
- PKV
Der Grenzbetrag zur Versicherungspflicht sinkt von bisher 49.950 Euro jährlichem Bruttolohn auf 49.500 Euro. Der Bruttolohn muss auch nur noch ein Jahr lang bezogen worden sein statt bisher 3 Jahre um in die Private KV zu wechseln.
- EEG
2011 steigt auch die Umlage für das Erneuerbare-Energien-Gesetz von 2,047 Cent pro Kilowattstunde auf 3,53 Cent. Das EEG verpflichtet die Netzbetreiber, Strom aus regenerativen Quellen (z. B. Solar-, Windenergie) ins Netz einzuspeisen und einen bestimmten Festpreis dafür zu bezahlen. Die Differenz zum Marktpreis wird durch diese Umlage, die der Verbraucher bezahlt, ausgeglichen.
- Fisch
Erzeugnisse aus Fischerei und Aquakultur müssen ab 2011 Angaben darüber enthalten, ob die Waren zuvor eingefroren wurden. Der aus Asuien stammende Pangasius wird beispielsweise grundsätzlich tiefgefroren transportiert und für den Verkauf aufgetaut.
- Aromen
Die in Lebensmitteln enthaltenen naturidentischen und künstlichen Aromen werden einheitlich als "Aroma" deklariert. Weist eine Deklaration den Begriff "natürliches Aroma" auf, muss dieses Aroma ab Januar zu 95 Prozent aus der genannten Quelle bestehen.
- Elterngeld
Elterngeld wird Ehepaaren mit einem Nettoeinkommen von mehr als 1.240 Euro nur noch in Höhe von 65 Prozent des letzten Nettogehaltes gewährt, nicht wie bisher 67 Prozent. Spitzenverdienern mit mehr als 250.000 Euro jährlich wird das Eltergeld ganz gestrichen - genauso wie Hartz-IV-Empfängern.
- Heizkostenzuschuss
Wohngeldempfängern wird mit Beginn des Jahres 2011 kein Heizkostenzuschuss mehr gewährt.
- Geldautomaten
Ab 15. Januar müssen Automaten fremder Geldinstitute jedem Abheber anzeigen, wie viel das Geldinstitut für die Transaktion kassiert, damit der Kunde gegebenenfalls auf günstigere Geldautomaten ausweichen kann.
- Luftverkehrssteuer
Die Luftverkehrssteuer wird ab dem 1. Januar 2011 unabhängig vom Flugziel für alle Flüge von einem deutschen Flughafen erhoben. Der Steuersatz beträgt 8,00 Euro für Flüge bis zu 2.500 Kilometer, 25,00 Euro für Flüge bis 6.000 Kilometer und 45 Euro für alle Flüge über 6.000 Kilometer.
- Tabaksteuer
Der Blaue Dunst wird teurer! Die Tabaksteuer wird in den kommenden fünf Jahren schrittweise um jeweils 4 bis 8 Cent steigen. Mit der ersten Steigerung in 2011 will der Bund aus der Tabaksteuer rund 200 Millionen Euro mehr einnehmen.