Plastiktüten – nicht mehr umsonst
In unseren Supermärkten an der Kasse müssen Kunden schon lange für Plastiktüten zahlen. Auch wenn für die Einkaufstaschen aus Polyethylen nur ein paar Cent gezahlt werden müssen, ist die Botschaft klar: Benutzt weniger Plastiktüten! Ihr Gebrauch verschwendet Energie und Ressourcen und was von ihnen übrig bleibt, belastet die Umwelt. Ab April sollen daher die Tragetüten auch in vielen weiteren Geschäften nicht mehr umsonst sein. Nach Angaben des Handelsverbands Deutschland (HDE) beteiligen sich ab dem 1. April viele Unternehmen an einer Vereinbarung, so dass 60 Prozent der Plastiktüten in deutschen Geschäften künftig etwas kosten werden.
Mangelhafte Ware – Schlichtung statt Gericht
Bei Streit um mangelhafte Produkte oder Dienstleistungen können Verbraucher sich ab April an unabhängige Verbraucherschlichtungsstellen wenden, die zwischen ihnen und dem Unternehmen vermitteln. Die Verbraucherschlichtungsstelle kann von dem Unternehmer ein angemessenes Entgelt verlangen, für Verbraucher sollen nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz keine Kosten entstehen. Es kann allenfalls eine geringe „Schutzgebühr“ vom Verbraucher erhoben werden. Eine Gebühr von maximal 30,00 Euro kann dem Verbraucher dann in Rechnung gestellt werden, wenn dieser die Verbraucherschlichtungsstelle missbräuchlich angerufen hat. Für Unternehmen ist die Teilnahme laut ARAG Experten allerdings freiwillig.
Roaming-Gebühren fallen weiter
Ab 30. April 2016 wird das Telefonieren und Surfen im europäischen Ausland erneut billiger. Anbieter dürfen für Verbindungen ins oder aus dem Ausland dann zusätzlich zum Heimtarif höchstens fünf Cent pro Minute bei Telefonaten verlangen. Für eine grenzüberschreitende SMS dürfen die Anbieter zwei Cent extra fordern. Bei Internetnutzung ist der Roaming-Aufschlag auf fünf Cent pro Megabyte begrenzt. Auf alle Beträge fällt noch die jeweilige nationale Mehrwertsteuer an.
Kreditanstalt für Wiederaufbau
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhöht zum April den Kreditrahmen für energieeffiziente Neubauten. Bauherren, deren Bauvorhaben den Förder-Kriterien der KfW entsprechen, können künftig einen Kredit in Höhe von bis zu 100.000 Euro bekommen. Bislang lag die Obergrenze bei 50.000 Euro. Gleichzeitig verschärft die Förderbank allerdings die energetischen Anforderungen an die Neubauten, so ARAG Experten.
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