Ärgerlich für Millionen Videogucker, aber schon von besonderer Ironie im Fall der Fanta4. Ihre eigene Webseite blieb teilweise schwarz, weil Youtube das Abspielen des eingebetteten Videos verhinderte. Dabei handelt es sich doch nur um einen aktuellen Song aus der eigenen Feder, für den die Fanta4 ihre Fans begeistern wollten.
Der nervige "Blackscreen" ist für Youtube-Nutzer. Bis zu 60 Prozent der aktuellen Musikvideos bleiben bei uns unsichtbar. In den USA, der Schweiz und Österreich sind es maximal ein Prozent. Dabei ist der Hintergrund dieser Sperr-Manie reichlich banal.
Es geht nicht um Anstand oder Moral, sondern um Millionen. Youtubes Gegenspieler ist hierbei die GEMA, die in Deutschland quasi per Gesetz die Online-Verwertungsrechte von Künstlern wahrnimmt. Die GEMA möchte, dass Youtube pro abgespieltem Video zahlt - und zwar eine nach internationalen Maßstäben stattliche Vergütung. Youtube ist dazu nicht bereit und umgeht das finanzielle Risiko, indem bei deutschen Nutzern der Monitor schwarz bleibt.
Während wir in die Röhre gucken sollen, duellieren sich Youtube und die GEMA nun schon seit Jahren vor Gericht. Kürzlich errang die GEMA einen Etappensieg. Youtube musste seine Sperrtafeln abändern und darf nicht mehr den Eindruck erwecken, als habe die GEMA die Sperrung verlangt. Wie die Gerichte am Ende die Geldfrage entscheiden, ist aber noch völlig offen. Ebenso, wann dies geschieht.
Allerdings gibt es auch eine gute Nachricht. Gegenwehr ist nämlich nicht weit, wie so oft im Netz. Mittlerweile gibt es Dutzende kleiner Programme, welche die Youtube-Sperren problemlos umgehen. Sie verschleiern einfach die IP-Adresse des Nutzers und gaukeln Youtube so vor, der Nutzer komme gar nicht aus Deutschland. Diese kleinen "Add-ons" sind für jeden Browser kostenlos erhältlich. Sie sollten zur Sicherheit aber nur über seriöse Quellen heruntergeladen werden, etwa offizielle App-Stores oder Webseiten großer Computerzeitschriften.
Wer die Tarnkappe aufsetzt, muss sich auch keine Sorgen machen. Die Programme sind in Deutschland legal. Das gilt übrigens auch, wenn ich ein einmal ergattertes Musikvideo laden oder in eine MP3-Musikdatei umwandeln möchte (auch dafür gibt es zig Programme). Solange der Clip von Youtube oder einer anderen etablierten Plattform stammt, ist das Ergebnis stets eine legale Privatkopie. Und dagegen können weder Youtube noch die GEMA etwas sagen.
Im Ergebnis bleibt nur zu hoffen, dass der Streit zwischen GEMA und Youtube bald ein Ende hat. Leidtragend sind ja nicht nur die Nutzer, sondern auch die Künstler. Sie können Youtube kaum als Werbeplattform nutzen und schon gar nichts mit Werbung verdienen. Smudo von den Fanta4 dürfte deshalb längst nicht der einzige Musiker sein, der die Situation "voll peinlich" findet.
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