Der Pfandkredit
Beim Pfandkredit handelt es sich um ein Darlehen, bei dem der Kreditnehmer, auch Verpfänder genannt, einen beweglichen Wertgegenstand als Sicherheit für das geliehene Geld hinterlegt. Während Bankkunden meist mit einigen Hürden rechnen müssen, um ein Darlehen zu erhalten, bekommen sie einen Pfandkredit ganz unbürokratisch, ohne Bonitätsnachweis und Schufa-Bericht. Ein Personalausweis oder Reisepass genügt.
Anders als beim Bankkredit haftet der Verpfänder nicht mit seinem persönlichen Vermögen, wenn er das Darlehen nicht zurückzahlt. Kommt er seiner Rückzahlungsverpflichtung aus dem Pfandkreditvertrag nicht nach, dient nur der hinterlegte Wertgegenstand als Sicherheit.
Welche Gegenstände sind geeignet?
Nach Auskunft der ARAG Experten ist jeder Gegenstand geeignet, der sich gut wiederverkaufen lässt. So sind z. B. Schmuck, Autos oder Antiquitäten besonders beliebt. Elektrogeräte wie beispielsweise Computer, Smartphones oder Fernseher sind hingegen weniger akzeptiert. Hier ist der Werteverfall durch ständig neue Geräte, die auf den Markt kommen, enorm hoch.
Preise für Pfandkredite
Nachdem ein Pfandleiher den Wert des Gegenstandes geschätzt hat, unterbreitet er seinem Kunden ein Angebot. Laut ARAG Experten liegt dies in der Regel zwischen 25 und 50 Prozent des aktuellen Warenwertes. Immerhin trägt der Pfandleiher das Risiko, dass eine Versteigerung, sollte der Gegenstand nicht wieder ausgelöst werden, nicht all seine Kosten deckt. Ein Verkauf könnte also unter Umständen günstiger sein. Auch Emotionen spielen bei der Pfandleihe keine Rolle: So hoch der individuelle Wert von Omas Perlenkette auch sein mag – es zählt lediglich der mögliche Wiederverkaufswert.
Sind beide Parteien einverstanden, wird ein Pfandkreditvertrag aufgesetzt. Dabei liegt die vertraglich vereinbarte Frist, innerhalb der der Verpfänder seinen Wertgegenstand wieder auslösen kann, bei drei Monaten. Nach dieser Zeit zahlt er dem Pfandleiher den Kredit inklusive Zinsen und Gebühren zurück. Die Zinsen sind nach Angaben der ARAG Experten in der Pfandleiherverordnung (PfandlV) gesetzlich festgeschrieben. Der Pfandleiher darf höchstens einen monatlichen Zins von einem Prozent des Darlehensbetrages verlangen. Auch die Gebühren für Schätzung, sichere und fachgerechte Aufbewahrung sowie Versicherung der Pfandgüter sind bis zu einer Darlehenssumme von 300 Euro in der Verordnung geregelt. Wie hoch die Gebühren sind, hängt grundsätzlich vom Darlehensbetrag ab, bei 300 Euro zahlt man beispielsweise 6,50 Euro monatlich. Ist der Pfandkredit höher als 300 Euro, sind die Gebühren zwar frei verhandelbar, liegen nach Auskunft der ARAG Experten aber in der Regel zwischen zwei und drei Prozent der Darlehenssumme.
Sollte der Kunde nach drei Monaten noch nicht wieder in der Lage sein, das Geld zurückzuzahlen, ist ein Monat Karenzzeit gesetzlich vorgeschrieben. Erst nach Ablauf des vierten Monats gehen nicht ausgelöste Pfandgüter in den Besitz des Pfandleihhauses über, es sei denn, der Vertrag wurde verlängert. Doch die ARAG Experten raten bei einer Verlängerung zur Vorsicht: Es fallen erneut Zinsen und Gebühren an, so dass der Blitz-Kredit schnell teuer werden kann.
Nicht ausgelöste Pfandgüter darf der Pfandleiher durch einen Gerichtsvollzieher oder einen vereidigten Versteigerer versteigern lassen. Bringt die Auktion mehr ein, als für Kredit, Zinsen und Gebühren fällig wurden, bekommt der Verpfänder den Überschuss ausgezahlt. Zwei Jahre hat der Kunde nach Angaben der ARAG Experten Zeit, seinen Überschuss abzuholen. Ist eine Versteigerung nicht erfolgreich, dürfen die Gegenstände vom Pfandleiher verkauft werden und der Verpfänder erhält nichts vom Erlös.
Fazit
Meist lohnt sich ein unbürokratischer Pfandkredit zur Überbrückung kurzfristiger Finanzengpässe. Insbesondere, wenn Schufa-Einträge einen Bankkredit kompliziert machen. Die monatlichen Kosten sind allerdings recht hoch. Auch eine Verlängerung der Laufzeit sollte gut überlegt und kalkuliert werden, hier kann ein normaler Ratenkredit doch günstiger sein. Und während das wertvolle Liebhaber- oder Erinnerungsstück bei Versteigerungen den Besitzer wechselt, hat man bei einem Pfandleihhaus zumindest die Möglichkeit, seinen Wertgegenstand wieder auszulösen.
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