- Identitätsnachweis
So enthält der Chip Name, Adresse und Geburtsdatum zum elektronischen Identitätsnachweis (eID). Mit einem Zusatzgerät für den Computer können die Daten ausgelesen werden. Diese können dann online zur Identifizierung gegenüber Behörden, Banken oder Händlern im Internet übermittelt werden. Das soll die Sicherheit im elektronischen Geschäftsverkehr verbessern. Damit sichergestellt ist, dass auch tatsächlich der Ausweisinhaber die Daten überträgt, erhält der Nutzer eine geheime PIN, die immer vor der Übermittlung der Daten einzugeben ist. Der Identitätsnachweis kann von der ausstellenden Behörde auf Wunsch auch ausgeschaltet werden.
- Elektronische Signatur als Zusatzoption
Der Ausweis kann optional auch mit einem elektronischen Signaturzertifikat beladen werden. Dieses dient rechtlich als vollständiger Ersatz für die eigenhändige Unterschrift. Zum Einkaufen im Internet wird eine elektronische Signatur meist nicht nötig sein, da Kaufverträge nicht schriftlich abgeschlossen werden müssen. Die elektronische Steuererklärung wird durch die Signatur beispielsweise ohne postalischen Kontakt mit dem Finanzamt möglich sein. Laut ARAG Experten erfordern allerdings nur wenige Anwendungen die Signatur, daher ist sie nicht automatisch auf dem Chip gespeichert, sondern gesondert gegen Gebühr erhältlich.
- Biometrisches Bild - Fingerabdrücke freiwillig
Auf dem Chip wird daneben auch ein biometrisches Lichtbild gespeichert sein. Nur Grenz- und Polizeibehörden können das Bild auslesen und dann mit einem am Kontrollort gemachten Bild abgleichen. Bisher mussten die Beamten das Bild mit der Person abgleichen. So war es bislang möglich, Personalausweise gezielt zu stehlen, ähnlich aussehenden Personen zu Verfügung zu stellen und somit über die Identität zu täuschen. Solchen Betrugsmöglichkeiten wird durch das biometrische Bild ein Riegel vorgeschoben. Auf freiwilliger Basis können auf dem Chip auch Fingerabdrücke gespeichert werden. Auch auf diese können nur Grenz- und Polizeibehörden zurückgreifen.
- Das wird benötigt - Kartenleser, PIN und AusweisApp
Um sich online auszuweisen, wird ein Kartenlesegerät und eine PIN benötigt. Die PIN wird automatisch zugesendet, ein Kartenlesegerät muss gekauft werden. Auf dem Markt sind verschiedene Varianten erhältlich. Grundsätzlich genügt für die Ausweisfunktion ein Basiskartenleser. Die ARAG-Experten empfehlen, auf sog. Standard- oder Komfortkartenleser zurück zu greifen. Diese verfügen über ein eigenes Tastaturfeld zur Eingabe der PIN. Der Vorteil liegt darin, dass die mittels Kartenleser eingegebene PIN nicht von bösartiger Software (Viren, Trojaner) ausgelesen und an Dritte übertragen werden kann. Außerdem ist eine Software erforderlich, die sogenannte AusweisApp. Diese stellt die Verbindung zwischen dem Ausweis und dem Computer her. Die Software ist ab November kostenlos im Internet bei den Ausweisbehörden erhältlich. Ein elektronisches Signaturzertifikat für die Unterschriftfunktion ist bei entsprechenden Anbietern erhältlich. Eine Liste der Anbieter findet sich auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur. Soll diese Unterschriftfunktion verwendet werden, wir ein Komfortkartenleser benötigt.
- Alte Ausweise bleiben gültig
Ab 1. November 2010 werden nur noch die neuen Personalausweise ausgegeben. Die alten Personalausweise behalten allerdings laut ARAG experten ihre Gültigkeit bis zum aufgedruckten Ablaufdatum. Wer möchte, kann seinen alten Personalausweis jederzeit gegen einen neuen eintauschen. Läuft der Personalausweis vor November aus, kann zunächst eine vorläufiger und ab 1. November 2010 der neue Personalausweis oder bis zum 29. Oktober 2010 ein Personalausweis in alter Form beantragt werden.
- Erforderliche Unterlagen
Für den neuen Personalausweis werden grundsätzlich dieselben Unterlagen benötigt wie bisher - der alter Ausweis und ein Passfoto genügen. Neu ist, dass das Passfoto biometrietauglich sein muss. Fotos aus dem Automaten sind daher meist untauglich.
- Kosten des neuen Personalausweises
Person ab 24 Jahren müssen für den neuen Personalausweis 28,80 Euro bezahlen, Antragsteller unter 24 Jahren zahlen 22,80 Euro. Nach Landesrecht sind Befreiungen oder Reduzierungen für Bedürftige möglich. Das erstmalige Aktivieren des elektronischen Identitätsnachweises ist gebührenfrei, nachträglich kostet die Aktivierung 6 EUR. Für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikats fallen unterschiedliche Gebühren je nach Anbieter an. Hinzukommen im Bedarfsfall Kosten für die Lesegeräte: Basiskartenleser sind die günstigste Variante und werden teilweise auch kostenlos ausgegeben, die Standard- und Komfortvarianten sind ab ca. 50 EUR erhältlich.