Blitzschutz vs. Überspannungsschutz
Während es beim Blitzschutz um den äußeren Schutz eines Gebäudes vor Blitzeinschlägen geht, soll der Überspannungsschutz in Steckdosen elektrische Geräte und sensible Technik vor Überspannungen bei einem Blitzschlag schützen.
So oft hat es geblitzt
Knapp 400.000 Blitzeinschläge gab es laut Blitzatlas 2020 in Deutschland; gut 20 Prozent mehr als noch im Jahr davor. Hamburg war zwar das Bundesland mit den meisten Blitzeinschlägen, doch Blitzhauptstadt ist die Stadt Wolfsburg in Niedersachsen. Blitzreichster Tag 2020 war der 13. Juni. Die Zahl der Blitzschäden lag dabei laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit gut 200.000 auf dem niedrigsten Stand der letzten 20 Jahre.
So teuer waren die Blitzeinschläge
Rund 260 Millionen Euro wurden im vergangenen Jahr für Blitz- und Überspannungsschäden gezahlt. Das waren zehn Millionen mehr als im Vorjahr. Der Schadensdurchschnitt war mit knapp 1.300 Euro pro Blitzschaden so hoch wie nie seit 1998, weil Haushalte und Gebäude nach Information der ARAG Experten technisch immer besser und teurer ausgestattet sind.
Blitzschutz – Pflicht oder Kür?
Blitzableiter sind nur in Ausnahmen Pflicht: Für Gebäude über 20 Meter Höhe, für öffentliche Gebäude, in denen sich viele Menschen aufhalten, für Häuser, die auf einer Bergkuppe freistehend gebaut sind, oder für Häuser, die mit Stroh, Holz oder Reet gedeckt sind. Ein Überspannungsschutz ist seit 2018 bei Neubauten für neue oder aktualisierte elektronische Anlagen Pflicht. Typische Blitzschäden wie z. B. zerstörte Dachflächen, Türen oder Fenster sowie Überspannungsschäden wie etwa verschmorte Streckdosen, defekte Computer oder Telefonanlagen können mit einem vom Fachmann installierten Blitzschutz verhindert werden. Je teurer Hausausstattung und Technik sind, desto eher lohnt sich ein Blitzableiter, dessen Installation einige Tausend Euro kosten kann.
Sind Blitzeinschläge versichert?
Bei Schäden an Dach oder Mauerwerk übernimmt die Wohngebäudeversicherung Schäden durch Blitzeinschläge. Allerdings weisen die ARAG Experten darauf hin, dass es Verträge gibt, in denen der Versicherungsschutz abhängig davon ist, ob das Gebäude über einen Blitzableiter verfügt. Blitz- oder Überspannungsschäden an beweglichem Eigentum – wie beispielsweise Computer, Telefonanlage oder Fernseher – übernimmt in der Regel die Hausratversicherung. Aber auch hier lohnt ein Blick in die Versicherungsbedingungen, denn gerade Überspannungsschäden sind nicht immer mit abgedeckt. Wer besonders teure elektrische Geräte besitzt oder beispielsweise in einem Smarthome mit aufwändig vernetzter Technik wohnt, sollte nach Auskunft der ARAG Experten darauf achten, dass die Deckungssumme im Schadensfall hoch genug ist.
Häuser ohne Blitzschutz
In Häusern ohne Blitzschutz sollten elektrische Geräte ausgeschaltet oder noch besser vom Strom genommen werden, da sie leicht kaputt gehen. Wer auf Nummer sicher gehen und seine Geräte dennoch weiter nutzen möchte, kann einen Überspannungsschutz direkt am Stecker installieren. Mobile Elektroteile wie etwa das Telefon können natürlich auch ohne diese Sicherung weiter in Betrieb bleiben. Man sollte jedoch nicht vergessen, dass neben dem Mobilteil noch eine Telefonbasis oder ein Router existieren, die wiederum direkt mit dem Strom verbunden und somit gefährdet sind.
Weitere interessante Informationen unter: https://www.arag.de/...