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Der Schulcheck: Was zählt?

ARAG Experten geben Tipps für die Wahl der weiterführenden Schule

(lifePR) (Düsseldorf, )
Der Übergang von der Grund- zur weiterführenden Schule ist ein bedeutender Schritt im Bildungsweg eines Kindes. Rund 800.000 Kinder wechseln im Durchschnitt jährlich von der Grund- in eine weiterführende Schule. Welche da die passende ist, hängt nicht nur von den Leistungen ab, sondern auch von den individuellen Stärken, Interessen und der Persönlichkeit. Eltern und Kinder stehen dabei vor der Herausforderung, eine Wahl zu treffen. Die ARAG Experten helfen mit Tipps bei der Entscheidungsfindung.

Welche Schulform ist die richtige?
Hauptschule, Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule – zunächst gilt es, die passende Schulform für das Kind zu bestimmen: Dabei hängt die Wahl nicht nur von den schulischen Leistungen ab. Auch Interessen und die Belastbarkeit der Schüler sind wichtig. Schulen mit mehreren Bildungsgängen, wie z. B. Gesamtschulen, sind besonders flexibel, da hier Abschlüsse von der mittleren Reife bis zum Abitur möglich sind. Die ARAG Experten raten zu einem Blick in die Schullaufbahnempfehlung, die von der Grundschule erstellt wird. Diese berücksichtigt nicht nur die Noten, sondern auch individuelle Faktoren, wie etwa Konzentrationsfähigkeit, soziales Verhalten oder Lernbereitschaft des Kindes.

Übrigens: Bei getrenntlebenden Eltern mit geteiltem Sorgerecht entscheidet bei verhärteten Fronten das Gericht. Nach einem entsprechenden Antrag nach Paragraf 1628 Bürgerliches Gesetzbuch entscheidet es aber nicht über die Schule, sondern darüber, welcher Elternteil allein die Schule auswählen darf. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass bei dieser richterlichen Entscheidung geprüft wird, welcher der Elternteile geeigneter ist, um in Sinne des Kindes die beste Schulwahl zu treffen (Amtsgericht Frankenthal, Az.: 71 F 79/20 eA). Oft ist dies laut ARAG Experten der Elternteil, bei dem das Kind hauptsächlich lebt.

Auf was kommt es neben der Schulform noch an?
Besonders in dicht besiedelten Regionen haben Eltern oft die Wahl zwischen mehreren Schulen derselben Schulform. Um herauszufinden, welche Einrichtung am besten geeignet ist, empfehlen die ARAG Experten, auf einige Kriterien besonders zu achten, wie beispielsweise das pädagogische Konzept oder das Unterrichtsangebot. Ein weiteres Entscheidungskriterium ist auch die individuelle Förderung: Gibt es Angebote für Kinder mit besonderen Begabungen oder Lernschwierigkeiten? Darüber hinaus ist auch die Ausrichtung der Schule wichtig: Legt sie den Schwerpunkt auf Naturwissenschaften, Sport, Sprachen, Kunst oder Musik?

Stimmen die Rahmenbedingungen der Schule?
Neben dem Konzept geht es aber auch um ganz praktische Fragen: Ist die Schule gut für das Kind erreichbar, entweder zu Fuß, mit dem Rad oder öffentlichen Verkehrsmitteln? Wie ist es um die Ausstattung der Schule bestellt? Zudem sind auch Nachmittagsangebote vor allem für berufstätige Eltern nicht ganz unwichtig: Sport-AGs, Musikgruppen, Förderkurse und Sprachreisen sind die Basis für eine abwechslungsreiche Schulzeit.

Besuchsangebote nutzen
Gut informiert entscheidet es sich leichter. Um die Schule besser kennenzulernen, raten die ARAG Experten daher unbedingt zu einer Besichtigung der Einrichtung. Dazu bieten die meisten Schulen im Herbst/Winter einen Tag der offenen Tür an. Der Nachwuchs sollte auf jeden Fall dabei sein. Hier bekommen Eltern und Schüler einen ersten Eindruck und es besteht die Möglichkeit zu Gesprächen mit Lehrern, anderen Eltern und Schülern oder der Schulleitung.

Kein Platz auf der Wunschschule?
Da es für weiterführende Schulen keine Einzugsbereiche mehr gibt, wie es bei Grundschulen der Fall ist, haben alle Kinder eines Bundeslandes die freie Schulwahl. Allerdings weisen die ARAG Experten darauf hin, dass es bestimmte Aufnahmevoraussetzungen, wie etwa den Notendurchschnitt, geben kann. Auch der Vorrang von Geschwisterkindern kann dem Wunsch für eine bestimmte Schule entgegenstehen. Geschlecht oder Herkunft eines Kindes dürfen indes kein Ausschlussgrund sein. Wenn aber der Notendurchschnitt stimmt und es nachweislich noch freie Plätze in der angestrebten Jahrgangsstufe gibt, können Eltern bei einer Absage eine Schulplatzklage erheben.

Schulplatzklage – wie geht man vor?
Bevor beim zuständigen Verwaltungsgericht Klage eingereicht wird, muss innerhalb eines Monats nach Absage ein gut begründeter, schriftlicher Widerspruch formuliert und an die Schule, die die Absage erteilt hat, übermittelt werden. Hält diese an der Absage fest, muss innerhalb eines Monats die Klage eingereicht werden. Da sich solche Verfahren oft etwas länger hinziehen können, raten die ARAG Experten, gleichzeitig zur Klage einen Eilantrag zu stellen. So kann das Kind sofort mit dem Unterricht an der Wunschschule starten. Bis zur endgültigen Entscheidung dauert es in der Regel einen Monat.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/...

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