Auch sollte man unbedingt darauf achten, wohin die Rakete geschossen wird. In einem konkreten Fall wurde durch eine Rakete eine benachbarte Scheune in Brand gesetzt und ein erheblicher Schaden verursacht. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass wenn man mit gezündeten Feuerwerkskörpern auf dem Nachbargrundstück Schäden anrichtet, bei fahrlässigem Verhalten haftet (BGH, AZ: V ZR 75/08).
Wer's laut mag und auf den kostspieligen Krach nicht verzichten möchte: Nach dem Zünden schnell werfen und zwar nicht in Richtung Zuschauer. Hierbei weisen die ARAG Experten jedoch darauf hin, dass auch der Zuschauer bei einem Silvester-Feuerwerk gewisse Risiken eingeht, die er im Zweifelsfall selbst zu tragen hat.